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Sexualisierte Gewalt im kolumbianischen Konflikt

Ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof

Kolumbien – Bewaffneter Konflikt – Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt

Vergewaltigung als Vergeltung, sexuelle Übergriffe als Mittel zur Unterdrückung, Stigmatisierung als Ausdruck militärischer Macht: Das waren weder vereinzelte noch zweitrangige Verbrechen im bewaffneten Konflikt in Kolumbien.

Allein 2014 wurden im Schnitt jeden dritten Tag zwei Frauen vergewaltigt. Doch kaum ein Fall sexualisierter Gewalt führte bisher zu einer Verurteilung – schon gar nicht, wenn die Täter der Armee angehörten.

El caso

Der kolumbianische Staat verwehrt den Frauen Schutz vor sexualisierten Verbrechen und den Zugang zu Recht, die er laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten muss. Deswegen hat das ECCHR mit den kolumbianischen Organisationen Sisma Mujer (Sisma) und Colectivo de Abogados José Alvear Restrepo (CCAJAR) im April 2015 eine Strafanzeige (communication) gegen Kolumbien beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eingereicht. Die Organisationen fordern die Anklagebehörde des Gerichts auf, Ermittlungen gegen kolumbianische Tatverdächtige aufzunehmen.

El marco

Für die Strafanzeige haben das ECCHR, Sisma und CCAJAR 36 exemplarische Fälle von sexualisierter Gewalt zwischen 2002 und 2011 untersucht. Ihr Fazit: Sexuelle Übergriffe im bewaffneten Konflikt sind keine Einzelfälle, sondern Teil der Militärstrategie und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Die Straflosigkeit der Militärs ist fast uneingeschränkt. Die Organisationen fordern, dass die Anklagebehörde des IStGH ihren eigenen Vorgaben genügt, da sie 2014 in einem Grundsatzpapier eine „Genderperspektive“ und eine „Genderanalyse“ für alle Stufen ihrer Arbeit angekündigt hat. Die drei Menschenrechtsorganisationen gehen davon aus, dass Ermittlungen des IStGH letztlich auch den Friedensprozess in Kolumbien stärken können.

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