In seinem Urteil zu Folter und anderen Verbrechen in den Geheimgefängnissen Club Atlético, Banco und Olimpo vom 23. März berücksichtigt der Strafgerichtshof Nr. 2 in Buenos Aires (Tribunal Oral Federal N. 2 Buenos Aires) die Begehung sexualisierter Gewalt. Das zuständige Gericht folgt dem Bericht des ermittelnden Richters Daniel Rafecas und erklärt in seinem Urteil sexualisierte Gewalt als eine Form der Folter und beruft sich dabei direkt auf das vom ECCHR gemeinsam mit Theo van Boven vorgelegte Gutachten (Amicus Curiae Brief).
Mit dem Urteil erkennt Argentinien an, dass sexualisierte Gewalt in den Gefangenenlagern Atlético, Banco und Olimpo systematisch und somit unter anderem als eine Foltermethode angewandt wurde. Argentinien folgt damit internationaler Rechtsprechung, und trägt einen wesentlichen Schritt zum Kampf gegen Straflosigkeit geschlechtsbezogener Gewalt während der Militärdiktatur bei.