Donate now! Donate

Argentinisches Gericht folgt internationaler Rechtsprechung zu sexualisierter Gewalt

Argentinien – Militärdiktatur – Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt

In seinem Urteil zu Folter und anderen Verbrechen in den Geheimgefängnissen Club Atlético, Banco und Olimpo vom 23. März berücksichtigt der Strafgerichtshof Nr. 2 in Buenos Aires (Tribunal Oral Federal N. 2 Buenos Aires) die Begehung sexualisierter Gewalt. Das zuständige Gericht folgt dem Bericht des ermittelnden Richters Daniel Rafecas und erklärt in seinem Urteil sexualisierte Gewalt als eine Form der Folter und beruft sich dabei direkt auf das vom ECCHR gemeinsam mit Theo van Boven vorgelegte Gutachten (Amicus Curiae Brief).

Mit dem Urteil erkennt Argentinien an, dass sexualisierte Gewalt in den Gefangenenlagern Atlético, Banco und Olimpo systematisch und somit unter anderem als eine Foltermethode angewandt wurde. Argentinien folgt damit internationaler Rechtsprechung, und trägt einen wesentlichen Schritt zum Kampf gegen Straflosigkeit geschlechtsbezogener Gewalt während der Militärdiktatur bei.

El caso

Im Oktober 2010 hatte das ECCHR hat zusammen mit Theo van Boven, dem früheren UN-Sonderberichterstatter für Folter, als Amicus Curiae zwei Gutachten bei argentinischen Bundesgerichten eingereicht. Die Gutachten unterstützen vier verschiedene Fälle in den Verfahren zur Militärdiktatur. Sie behandeln Fragen des internationalen Rechts: „Sexualisierte Gewalt als Foltermethode“ sowie „Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei militärischer Unterdrückung“.

Von den sechzehn Verurteilten, Bundespolizisten und Angehörigen des Militärs, wurden zwölf zu lebenslanger Freiheitsstrafe und vier zu einer Haftstrafe in Höhe von 25 Jahren verurteilt. Ihnen werden in 184 Fällen unter anderem Folter, Totschlag und Freiheitsberaubung vorgeworfen, welche nach internationalem Recht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden.

El marco

In dem ersten Gutachten unterstreichen die Rechtsexperten, dass in geheimen Gefangengenlagern sexualisierte Gewalt, speziell gegen Frauen unter anderem als Foltermethode eingesetzt wurde. Inhaftierte Frauen in den Gefangenenlagern Atlético, Banco und Olimpo wurden durch angestelltes Wachpersonal und in Kenntnis von höherrangigen Bediensteten systematisch brutal vergewaltigt und sexuell missbraucht. Im Gefangenenlager ESMA hielten sich die Militärfunktionäre Gefangene als Sexsklavinnen. Das zweite Gutachten widmet sich den massiven Verstößen gegen die Menschenrechte während der Militärdiktatur in Argentinien und zeigt, dass diese einen Verstoß gegen internationales Recht darstellen. Die Verstöße haben nicht nur Auswirkungen auf die Opfer direkt, sondern auch auf die gesamte internationale Gemeinschaft.

Map

To display Google Maps we need your

consent to marketing cookies

By doing so, you accept the data protection declaration of ECCHR and Google Maps