Im Juni 2020 nahm die deutsche Polizei Alaa M. fest, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Der Grund: Dringender Verdacht der Mittäterschaft an Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die das syrische Regime seit 2011 begangen hat. Etwa ein Jahr darauf teilte die Bundesanwaltschaft mit, Anklage gegen M. erhoben zu haben. Der ehemalige syrische Arzt soll in Militärkrankenhäusern Menschen gefoltert, getötet und sexuell misshandelt haben.
Im Januar 2022 begann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt der Prozess gegen Alaa M., in dem ECCHR-Partneranwalt René Bahns einen Nebenkläger vertritt. Erst eine Woche zuvor war der ehemalige syrische Offizier Anwar R. im weltweit ersten Verfahren zu Staatsfolter in Syrien zu lebenslanger Haft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt worden, das ECCHR unterstützte dort Folterüberlebende.