Im Dezember 2019 beschloss das niederländische Parlament den Kohleausstieg. Damit will das Land an der Nordsee die Verbrennung von Kohle zur Stromerzeugung ab 2030 verbieten, auch um dem Pariser Klimaabkommen zu entsprechen. Der Beschluss verpflichtete unter anderem den Energiekonzern RWE dazu, die Kohleverbrennung in seinem Kraftwerk Eemshaven bis zum Ende des Jahrzehnts einzustellen. RWE verklagte die Niederlande deshalb auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz.
Doch ohne Energiewende ist der Klimawandel nicht zu bewältigen. Dazu kommt, dass die Interessen von Energieunternehmen nicht über den Klimaschutz gestellt werden dürfen – vor allem wenn dieser parlamentarisch und demokratisch beschlossen wurde. Das ECCHR reichte deshalb zusammen mit seinen niederländischen Partnern im Juli 2021 einen Schriftsatz im RWE-Verfahren ein, und teilte mit, dass wir vorhaben, als Amici Curiae zu intervenieren. Wir möchten mit der Einreichung eine umwelt- und menschenrechtliche Perspektive in das Verfahren einbringen.