Sechs portugiesische Jugendliche reichten im September 2020 eine Beschwerde beim EGMR ein, in der sie geltend machen, dass ihre Rechte auf Leben, Privatsphäre und Nichtdiskriminierung von den 33 beklagten Staaten verletzt worden seien, weil sie es versäumt hätten, gemeinsam Emissionssenkungen zu beschließen, die mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens im Einklang stehen. Sie fordern den Gerichtshof auf, die beklagten Länder anzuweisen, ehrgeizigere und dringendere Maßnahmen zu ergreifen, um die Klimakrise zu stoppen und die Menschenrechte der Kläger*innen zu schützen. Der Gerichtshof hat dem Fall aufgrund der Wichtigkeit und Dringlichkeit der aufgeworfenen Fragen einen Prioritätsstatus zuerkannt.
Da ältere Frauen besonders anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels sind, hat eine Koalition älterer Frauen auch die Schweizer Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil deren Klimaziele und Maßnahmen zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf ein sicheres Maß unzureichend seien. In der im Dezember 2020 eingereichten Klage argumentieren sie, dass die Schweiz durch die Verfolgung unzureichender Klimaziele ihr Recht auf Leben verletze, das in der Schweizer Verfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.
Beide Fälle sind derzeit vor dem EGMR anhängig.