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Menschenrechtsverletzungen von der Stange: Mutmaßliche Zwangsarbeit für europäische Modemarken

China – Zwangsarbeit – Uighuren

Seit spätestens 2017 nehmen sie zu: ernstzunehmende Berichte über Umerziehungslager, Folter und Zwangsarbeit in der Region Xinjiang in China. Laut Recherchen von Amnesty International unterdrückt die chinesische Regierung dort, in der Provinz im Nordwesten des Landes, systematisch die muslimische Minderheit der Uighuren. Zu Zehntausenden sollen die Menschen gezwungen werden, Baumwolle zu ernten und in Fabriken Kleidung zu nähen – auch für Europa. Einige europäische Modemarken und Supermärkte lassen oder ließen beispielsweise bis vor kurzem in Xinjiang produzieren, so steht es zumindest in den von ihnen veröffentlichten Zuliefererlisten.

Das ECCHR argumentiert: Diese Unternehmen machen sich damit möglicherweise mitschuldig an Menschenrechtsverletzungen, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden können. Aus diesem Grund reichten wir 2021 eine Reihe von Strafanzeigen in Deutschland und den Niederlanden ein, unterstützten eine weitere Anzeige in Frankreich und forderten die Ermittlungsbehörden dazu auf, die mutmaßliche Mitschuld der Unternehmen zu untersuchen.

Proyecto

Recherchen des ECCHR legen nahe, dass mehrere europäische Modefirmen Kleidung und Baumwolle aus Xinjiang bezogen oder noch beziehen – auch nachdem bekannt geworden war, dass die chinesische Regierung die Uighuren wohlmöglich zur Arbeit zwingt. Dennoch stehen die in unseren Strafanzeigen genannten Unternehmen nur exemplarisch für ein größeres Problem: Dass viele westliche Kleidungsfirmen von der mutmaßlichen, staatlich unterstützen Zwangsarbeit in China profitieren.

Wir gehen davon aus, dass die Manager*innen der Unternehmen sich der Beihilfe an Völkerrechtsverbrechen strafbar machen, wenn sie Geschäftsbeziehungen mit Partnern unterhalten, die mutmaßlich Zwangsarbeit einsetzen – obwohl ihnen das Risiko der Zwangsarbeit bekannt ist. Da die Firmen ihren Hauptsitz in Europa haben, können die hiesigen Strafverfolgungsbehörden die Fälle untersuchen und Verfahren einleiten. Unternehmen sollten sich an menschenrechtliche Sorgfaltspflichten halten und auch nicht über Zulieferer mit repressiven Ländern wie China kooperieren.

El marco

Die Fallarbeit zu China begann im April 2021, als das ECCHR die Anzeige unserer Partnerorganisation Sherpa in Frankreich unterstützte. Dort haben die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen. Die Einreichung an die deutsche Generalbundesanwaltschaft folgte im September 2021. Im Dezember 2021 reichten wir mit Prakken d’Oliveira Human Rights Lawyers dann eine weitere Anzeige ein, diesmal in den Niederlanden gegen Firmen, die ihren Hauptsitz dort haben.

Bases

Hier finden Sie mehr zu den rechtlichen Hintergründen der Strafanzeigen

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