Bei einem US-Drohnenangriff im Sommer 2012 wurden zwei Mitglieder der Familie bin Ali Jaber im jemenitischen Dorf Khashamer getötet, viele der Überlebenden sind seitdem traumatisiert. Eingebunden in den Angriff war die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz. Die Bundesregierung weist bisher jedoch jede Mitverantwortung für den Tod dieser und anderer Zivilist*innen bei US-Drohnenangriffen zurück.
Im März 2019 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster noch: Deutschland muss darauf hinwirken, dass die USA bei der Nutzung von Ramstein das Völkerrecht einhalten. Damit gab das Gericht drei Mitgliedern der Familie bin Ali Jaber, die mit Unterstützung des ECCHR gegen die Bundesregierung geklagt hatten, in wichtigen Punkten Recht. Die Bundesregierung legte Revision ein – und im November 2020 kippte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil aus Münster. Demnach seien diplomatische Bemühungen der Bundesregierung im Hinblick auf völkerrechtliche Probleme bei US-Drohneneinsätzen ausreichend. Die Kläger reichten dagegen eine Verfassungsbeschwerde ein.
Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Dezember 2024, entschied das Bundesverfassungsgericht im Juli 2025, dass die Bundesregierung keine Konsequenzen aus der Nutzung des US-Luftwaffenstützpunkts in Ramstein im US-Drohnenkrieg ziehen muss. Obwohl unbestritten ist, dass die US-Luftwaffenbasis Ramstein eine zentrale Rolle bei der Steuerung solcher Einsätze spielt, sieht das Gericht keine rechtliche Verpflichtung Deutschlands, gegen die Nutzung für Drohnenangriffe durch die USA vorzugehen.