Bei einem US-Drohnenangriff im Sommer 2012 töteten US-Drohnen zwei Mitglieder der Familie Bin Ali Jaber im jemenitischen Dorf Khashamir, viele der Überlebenden sind seitdem traumatisiert. Eingebunden in den Angriff war die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz. Die Bundesregierung weist bisher jedoch jede Verantwortung für den Tod dieser und anderer Zivilist*innen bei US-Drohnenangriffen zurück.
Im März 2019 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster noch: Deutschland muss darauf hinwirken, dass die USA bei der Nutzung von Ramstein das Völkerrecht einhalten. Damit gab das Gericht drei Mitgliedern der Familie Bin Ali Jaber, die mit Unterstützung des ECCHR gegen die Bundesregierung geklagt hatten, in wichtigen Punkten Recht. Die Bundesregierung legte Revision ein – und im November 2020 kippte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil aus Münster. Demnach seien diplomatische Bemühungen der Bundesregierung im Hinblick auf völkerrechtliche Probleme bei US-Drohneneinsätzen ausreichend. Die Kläger reichten eine Verfassungsbeschwerde ein. Am 17. Dezember 2024 fand die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt.