Im November 2022 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt einer Auskunftsklage von Juni 2021 stattgegeben. Mit Auskunftsklagen nach dem Informationsfreiheits- und dem Umweltinformationsgesetz wollen das ECCHR und FIAN herausfinden, welche Punkte die Vereinbarung zwischen der DEG und PAYGO abdeckt – und welche nicht. Projekte, die indirekt durch den deutschen Staat mitfinanziert werden, dem die KfW gehört, müssen menschenrechtskonform und öffentlich zugänglich sein. Das Gericht urteilte, dass die KfW die im öffentlichen Interesse stehenden Informationen von der DEG beschaffen und diese nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Öffentlichkeit herausgeben muss.
Investoren und Finanzinstitute wie die KfW entziehen sich allzu oft der Verantwortung für ihre geförderten Projekte. Wir argumentierten, dass die KfW als öffentliche Einrichtung bereits an geltendes Recht gebunden ist, einschließlich der Menschenrechte und des Umweltschutzes. Auch die DEG, obgleich privatrechtlich organisiert, trägt im Rahmen der OECD-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte eine menschenrechtliche und umweltbezogene Verantwortung. Diese Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit sind daher im öffentlichen Interesse und müssen zugänglich gemacht werden.