Seit 2008 ist das argentinische Rentensystem in staatlicher Hand – und das soll es auch bleiben. Soziale Sicherung ist ein Menschenrecht, das Regierungen garantieren müssen und das nicht dem Profit von Unternehmen untergeordnet werden darf.
Doch 2017 verklagte das US-Unternehmen MetLife den argentinischen Staat vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) der Weltbank und argumentierte, dass das staatliche Rentensystem seine Ansprüche als privater Versicherer verletzt. Das ECCHR reichte zusammen mit argentinischen Partnerorganisationen einen Amicus Curiae Brief ein, um in dem Verfahren darauf hinzuweisen, dass Argentinien seinen menschenrechtlichen Pflichten nachkommen muss – und zwar über ein staatliches Rentensystem, wenn nur dieses die soziale Sicherheit gewährleistet.