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Verbrechen während der Unabhängigkeitskriege: Der Lumumba-Mord

Institut – Forschung & Wissenschaft – Lumumba

Nur wenige Monate nach seinem Amtsantritt wurde Patrice Lumumba – erster Premierminister der Demokratischen Republik Kongo – am 17. Januar 1961 in der Region Katanga ermordet. An der Tat waren zahlreiche internationale und nationale Akteur*innen beteiligt, doch vor allem die ehemalige Kolonialmacht Belgien, die auch in den bewaffneten Konflikt nach der Unabhängigkeit der DR Kongo verwickelt war.

2001 kam eine belgische Parlamentsuntersuchung zu dem Schluss, dass Lumumbas Überführung in die feindlich kontrollierte Region Katanga mit Unterstützung belgischer Regierungsvertreter*innen organisiert worden war. Ihr Fazit: Belgien trage nach heutigem Verständnis zwar eine moralische, jedoch keine rechtliche Verantwortung. 

El caso

50 Jahre nach der Ermordung Lumumbas stellte sein Sohn gegen elf belgische Staatsbürger Strafanzeige wegen ihrer Beteiligung an dem Attentat. Dieses Strafverfahren ist anhängig. Das ECCHR unterstützte den Fall von Anfang an durch einen Amicus Curiae Brief im Jahr 2011 über die Anwendung von Verjährungsfristen.

Im Verfahren zur Ermordung Lumumbas gibt es seit mehreren Jahren kaum Fortschritte. Der Fall hat aber rechtlich und faktisch einen besonderen Kontext: Zum einen, weil er möglicherweise eine der letzten Gelegenheiten ist, koloniales Unrecht strafrechtlich zu ermitteln. Zum anderen können schwerwiegende Verstöße gegen die Genfer Konventionen, die während der Entkolonialisierung begangen wurden, als Kriegsverbrechen eingestuft werden. Sowohl Belgien als auch die DRK waren zum Zeitpunkt des Lumumba-Mords Vertragspartei der Konventionen. Bereits Mitte des 20. Jahrhunderts gab es Stimmen, die eine völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen in bewaffneten Konflikten befürworteten. Ein anderes Verständnis würde darauf hinauslaufen, dass viele in kolonialen Kontexten begangene Kriegsverbrechen straflos blieben.

El marco

Der Fall Lumumba ist in mehrfacher Hinsicht einzigartig. Zum einen könnte es eine der letzten Gelegenheiten sein, koloniales Unrecht strafrechtlich aufzuarbeiten und unmittelbar Beteiligte vor Gericht zu bringen. Zum anderen lassen sich schwerwiegende Verstöße gegen die Genfer Konventionen, die während der Entkolonialisierung begangen wurden, als Kriegsverbrechen einstufen. Belgien wie auch die DR Kongo waren zum Zeitpunkt des Mordes Vertragsstaaten dieser Konventionen. Bereits Mitte des 20. Jahrhunderts forderten Jurist*innen eine völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen in bewaffneten Konflikten – andernfalls blieben zahlreiche während der Kolonialzeit begangene Verbrechen straflos.

Die strafrechtliche Untersuchung der Ermordung Lumumbas steht im größeren Kontext der weitgehenden Straflosigkeit für Verbrechen europäischer Kolonialmächte während der Dekolonisierung. Während die Folgen kolonialer Herrschaft bis heute fortwirken, sind die Verantwortlichen oft nicht mehr zur Rechenschaft zu bringen.

In vielen Ländern – auch in Belgien – wird derzeit über Wahrheitskommissionen und andere Mechanismen zur Aufarbeitung von Kolonialverbrechen diskutiert. 

Die offizielle Rückgabe der sterblichen Überreste von Patrice Émery Lumumba im Juni 2022 an seine Familie war ein wichtiger Moment des Gedenkens. Seit der Strafanzeige 2011 kämpft die Familie unermüdlich für Gerechtigkeit – nicht nur für Patrice Lumumba, sondern auch für seine Gefährten Maurice Mpolo und Joseph Okito sowie alle Opfer der Kolonialisierung.

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