Der Fall Lumumba ist in mehrfacher Hinsicht einzigartig. Zum einen könnte es eine der letzten Gelegenheiten sein, koloniales Unrecht strafrechtlich aufzuarbeiten und unmittelbar Beteiligte vor Gericht zu bringen. Zum anderen lassen sich schwerwiegende Verstöße gegen die Genfer Konventionen, die während der Entkolonialisierung begangen wurden, als Kriegsverbrechen einstufen. Belgien wie auch die DR Kongo waren zum Zeitpunkt des Mordes Vertragsstaaten dieser Konventionen. Bereits Mitte des 20. Jahrhunderts forderten Jurist*innen eine völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen in bewaffneten Konflikten – andernfalls blieben zahlreiche während der Kolonialzeit begangene Verbrechen straflos.
Die strafrechtliche Untersuchung der Ermordung Lumumbas steht im größeren Kontext der weitgehenden Straflosigkeit für Verbrechen europäischer Kolonialmächte während der Dekolonisierung. Während die Folgen kolonialer Herrschaft bis heute fortwirken, sind die Verantwortlichen oft nicht mehr zur Rechenschaft zu bringen.
In vielen Ländern – auch in Belgien – wird derzeit über Wahrheitskommissionen und andere Mechanismen zur Aufarbeitung von Kolonialverbrechen diskutiert.
Die offizielle Rückgabe der sterblichen Überreste von Patrice Émery Lumumba im Juni 2022 an seine Familie war ein wichtiger Moment des Gedenkens. Seit der Strafanzeige 2011 kämpft die Familie unermüdlich für Gerechtigkeit – nicht nur für Patrice Lumumba, sondern auch für seine Gefährten Maurice Mpolo und Joseph Okito sowie alle Opfer der Kolonialisierung.