Die deutsche Justiz muss sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt in syrischen Gefängnissen endlich als das verfolgen, was sie ist: ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das ist das Ziel einer Strafanzeige, die sieben syrische Überlebende von Baschar al-Assads Foltersystem im Juni 2020 beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe einreichten. Erarbeitet wurde die Anzeige vom ECCHR mit Unterstützung seiner Partnerorganisationen Syrian Women’s Network und Urnammu.
Die Strafanzeige richtet sich gegen neun hochrangige Funktionäre des Nationalen Sicherheitsbüros und des syrischen Luftwaffengeheimdiensts. Die Zeug*innen fordern die deutsche Justiz auf, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt in Syrien als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. Die Anzeige ergänzt eine Strafanzeige gegen die Beschuldigten, die das ECCHR im November 2017 eingereicht hatte und die dazu beitrug, dass der Bundesgerichtshof im Juni 2018 einen Haftbefehl gegen Jamil Hassan, damals Chef des Luftwaffengeheimdiensts, erließ.