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Überlebende: Sexualisierte Gewalt der syrischen Geheimdienste sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Syrien – Sexualisierte Gewalt – Luftwaffengeheimdienst

Die deutsche Justiz muss sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt in syrischen Gefängnissen endlich als das verfolgen, was sie ist: ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das ist das Ziel einer Strafanzeige, die sieben syrische Überlebende von Baschar al-Assads Foltersystem im Juni 2020 beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe einreichten. Erarbeitet wurde die Anzeige vom ECCHR mit Unterstützung seiner Partnerorganisationen Syrian Women’s Network und Urnammu.

Die Strafanzeige richtet sich gegen neun hochrangige Funktionäre des Nationalen Sicherheitsbüros und des syrischen Luftwaffengeheimdiensts. Die Zeug*innen fordern die deutsche Justiz auf, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt in Syrien als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. Die Anzeige ergänzt eine Strafanzeige gegen die Beschuldigten, die das ECCHR im November 2017 eingereicht hatte und die dazu beitrug, dass der Bundesgerichtshof im Juni 2018 einen Haftbefehl gegen Jamil Hassan, damals Chef des Luftwaffengeheimdiensts, erließ.

El caso

Die Anzeigeerstatter*innen und Zeug*innen, vier Frauen und drei Männer, waren zwischen April 2011 und Oktober 2013 in vier Haftanstalten des Luftwaffengeheimdiensts inhaftiert. Dort überlebten sie oder wurden Zeug*innen von sexualisierter Gewalt, darunter Vergewaltigung, sexuelle Belästigung oder Elektroschocks im Genitalbereich.

Diese und andere sexualisierte Gewaltverbrechen sind keine Einzelfälle. Sexualisierte und geschlechtsbezogene Verbrechen – dazu gehören beispielsweise auch Beraubung der Fortpflanzungsfähigkeit oder erzwungene Nacktheit – in syrischen Gefängnissen sind gezielte und systematische Angriffe auf die Zivilbevölkerung. Die Assad-Regierung setzt diese spezifische Art der Gewalt gegen Personen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung ein: Männer, Frauen, LGBTQI*-Personen. Das Ziel: Nicht nur die politische Opposition und die direkten Betroffenen sollen geschwächt werden, sondern auch ihre Angehörigen und die syrische Gesellschaft als Ganze.

El marco

Vergewaltigung, aber auch sexuelle Übergriffe, erzwungene Nacktheit oder sexuelle Versklavung: Alle diese Verbrechen sind sexualisierte Gewalt. In bewaffneten Konflikten und repressiven Regimen nutzen Militär, Geheimdienste und Polizei häufig diese und ähnliche Methoden als Teil ihrer militärisch-staatlichen Strategie, um die Zivilbevölkerung zu unterdrücken. Dabei richtet sich sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt sowohl gegen Frauen und Mädchen als auch gegen Männer und Jungen – und missbraucht dabei die Rolle, die den Betroffenen in der Gesellschaft zugeschrieben wird.

Mit der Strafanzeige wollen die Betroffenen, das ECCHR und seine Partnerorganisationen erreichen, dass deutsche Justizbehörden bei der Ermittlung und Strafverfolgung von Verbrechen in Syrien, ein besonderes Augenmerk auf sexualisierte Gewalt legen. Das bedeutet, dass Deutschland strukturell bedingte Ungerechtigkeiten und Unterschiede zwischen Männern und Frauen, Jungen und Mädchen untersucht und auch die Ermittlungsansätze sensibel danach ausrichtet.

Die Einreichung ist Teil der Syrien-Arbeit des ECCHR mit insgesamt acht Anzeigen in Deutschland, Österreich, Schweden und Norwegen. Sie steht zudem in einer Reihe rechtlicher Schritte gegen sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt in Kolumbien, Sri Lanka, den Philippinen und Tschetschenien.

Bases

Fragen und Antworten zum rechtlichen Hintergrund der Strafanzeige

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