Nach massivem Druck der Zivilgesellschaft und der Initiative Lieferkettengesetz verkündete die Bundesregierung im Februar 2021 endlich: Deutschland bekommt ein Lieferkettengesetz. Doch Wirtschaftsverbände blockierten weitreichendere Regelungen und so ist das Gesetz weniger stark, als es sein müsste. Es sieht keine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen vor, schützt Betroffene nicht ausreichend und greift in Umweltfragen zu kurz. Dennoch könnte das Gesetz dafür sorgen, dass in Deutschland tätige Unternehmen anders als bisher dazu verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten – und zwar entlang ihrer gesamten weltweiten Wertschöpfungsketten, von der Rohstoffgewinnung bis zum Export.
Damit das geschieht, setzt sich das ECCHR für eine strenge Auslegung und Nachbesserung des Gesetzes ein. Mit strategisch bei der Aufsichtsbehörde eingereichten Fällen werden wir Druck ausüben, um das Gesetz im Sinne der Geschädigten und des Umweltschutzes anzuwenden – und nicht zum Vorteil der Unternehmen.