Italien kriminalisiert, bedroht und drangsaliert systematisch Seenotretter*innen, die dringend nötige humanitäre Hilfe für Geflüchtete und Migrant*innen auf dem Mittelmeer leisten. Seenotrettungsorganisationen wie die deutsche NGO Sea-Watch versuchen seit Jahren, die mangelnde staatliche Hilfe auf See mit eigenen Notrettungseinsätzen auszugleichen. Die italienische Regierung aber verschärfte 2017 ihre Einwanderungsgesetze und kriminalisiert seitdem zivile Seenotrettung zunehmend – durch unrechtmäßige Festnahmen, hohe Geldstrafen und Schmutzkampagnen.
Um der Kriminalisierung der Seenotretter*innen ein Ende zu setzen, hat das ECCHR im Januar 2020 Beschwerde beim UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechtsverteidiger*innen eingereicht. Die Beschwerde beschreibt den Fall der Crew-Mitglieder des NGO-Schiffs Sea-Watch 3 und insbesondere seiner Kapitänin Carola Rackete. Das ECCHR argumentiert, dass die gezielte Unterdrückung von Seenotretter*innen durch italienische Behörden gegen das Völkerrecht verstößt. Im Oktober 2020 verurteilte die UN-Sonderberichterstatterin Italiens Vorgehen gegen die Seenotretter*innen öffentlich und forderte, dass die Anklage gegen Rackete fallen gelassen wird.