Im April 2020 begann in Deutschland der weltweit erste Prozess wegen Staatsfolter in Syrien. Die Angeklagten: Anwar R. und Eyad A., zwei ehemalige Funktionäre des Allgemeinen Geheimdienstdirektorats von Syriens Präsident Baschar al-Assad. Im Februar 2021 wurde Eyad A. zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt, im Januar 2022 folgte die Verurteilung Anwar R.s.
Die Bundesanwaltschaft erhob im Oktober 2019 beim Oberlandesgericht Koblenz Anklage gegen R. und A wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das ECCHR unterstützte im sogenannten Al-Khatib-Verfahren 29 Folterüberlebende aus Syrien, 14 von ihnen als Nebenkläger*innen. Zudem veröffentlichte das ECCHR regelmäßig Prozessberichte von den einzelnen Verhandlungstagen.