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Weltweit erster Prozess zu Staatsfolter in Syrien vor dem OLG Koblenz

Syrien – Folter – Al-Khatib-Verfahren

Im April 2020 begann in Deutschland der weltweit erste Prozess wegen Staatsfolter in Syrien. Die Angeklagten: Anwar R. und Eyad A., zwei ehemalige Funktionäre des Allgemeinen Geheimdienstdirektorats von Syriens Präsident Baschar al-Assad. Im Februar 2021 wurde Eyad A. zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt, im Januar 2022 folgte die Verurteilung Anwar R.s.

Die Bundesanwaltschaft erhob im Oktober 2019 beim Oberlandesgericht Koblenz Anklage gegen R. und A wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das ECCHR unterstützte im sogenannten Al-Khatib-Verfahren 29 Folterüberlebende aus Syrien, 14 von ihnen als Nebenkläger*innen. Zudem veröffentlichte das ECCHR regelmäßig Prozessberichte von den einzelnen Verhandlungstagen.

El caso

Im Januar 2022 verurteilte das Koblenzer Oberlandesgericht mit Anwar R. erstmals einen höherrangigen Ex-Mitarbeiter der Assad-Regierung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien zu einer lebenslangen Haftstrafe. R. wurde schuldig gesprochen, als Mittäter u.a. für Folter, 27 Morde, gefährliche Körperverletzung und sexualisierte Gewalt in der Al-Khatib-Abteilung verantwortlich zu sein. Seinen Mitarbeiter Eyad A. verurteilte das Gericht bereits im Februar 2021 wegen der Beihilfe zu Folter in mindestens 30 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

„Dieser Prozess in Deutschland gibt Hoffnung, auch wenn alles lange dauert und nichts morgen passiert, und auch nicht übermorgen. Dass es überhaupt weitergeht, gibt uns Überlebenden Hoffnung auf Gerechtigkeit. Ich bin bereit, auszusagen“, sagte ein Syrer, der in der Al-Khatib-Abteilung gefoltert wurde.

Die Aussagen der durch das ECCHR betreuten Zeug*innen trugen auch dazu bei, dass der Bundesgerichtshof im Februar 2019 Haftbefehle gegen Anwar R. und Eyad A. erließ.

El marco

Die Arbeit zu dem Verfahren in Koblenz ist Teil einer Reihe von Strafanzeigen wegen Folter in Syrien, die das ECCHR gemeinsam mit fast 100 Syrer*innen – Folterüberlebende, Angehörige, Aktivist*innen und Anwält*innen – seit 2016 in Deutschland, Österreich, Schweden und Norwegen eingereicht hat.

Bereits im Juni 2018 hatte der Bundesgerichtshof einen Haftbefehl gegen Jamil Hassan erlassen, bis Juli 2019 Chef des syrischen Luftwaffengeheimdienstes. Der Haftbefehl kann weltweit vollstreckt werden. Auch hierbei spielten die gemeinsamen Anzeigen des ECCHR und seiner syrischen Partner beim Generalbundesanwalt eine wichtige Rolle.

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Anwar R. und einer seiner Verteidiger © Nasser Husein
Anwar R. und einer seiner Verteidiger © Nasser Husein

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