Seit den 1970er Jahren wird das Gebiet der Westsahara von Marokko militärisch besetzt. Damit verletzt Marokko das Recht auf Selbstbestimmung des sahrauischen Volkes, das vertrieben wurde und zum größten Teil als Geflüchtete in Camps in Algerien lebt. Seit 2018 untersucht das ECCHR, ob Deutschland seine völkerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich des Selbstbestimmungsrechts der Sahrauis einhält. Außerdem recherchieren wir, inwiefern europäische Unternehmen für die wirtschaftliche Ausbeutung des rechtswidrig besetzten Gebiets zur Verantwortung gezogen werden können – denn auch die wirtschaftliche Ausbeutung durch Marokko verletzt das Selbstbestimmungsrecht der Sahrauis.
Das ECCHR versucht u.a., die westsaharische Herkunft von Importen nach Deutschland zu verifizieren. Im Juli 2018 stellte das ECCHR beim Bremer Zollamt einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, um zu klären, ob ein Schiff, das aus dem westsaharischen Hafen Laayoune ausgelaufen war, seine Waren als marokkanisch oder westsaharisch deklariert hatte. Das Zollamt verweigerte diese Information, weil sie als Betriebsgeheimnis geschützt sei. Damit bleibt unklar, ob Deutschland seine völkerrechtlichen Pflichten einhält. Das ECCHR hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. Eine erneute und aktualisierte Informationsanfrage von Mai 2019 wurde im August 2019 ebenfalls pauschal abgelehnt. Auch dagegen hat das ECCHR Widerspruch eingelegt.