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Kriegsverbrechen britischer Truppen im Irak

Internationaler Strafgerichtshof stellt Ermittlungen ein

Vereinigtes Königreich – Irak – Folter

Nach mehr als sechs Jahren beendete der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag im Dezember 2020 seine Vorermittlungen zu Kriegsverbrechen britischer Truppen im Irak. Die Entscheidung zeigt deutlich die Schwächen internationaler Strafjustiz – und beweist, erneut, dass mächtige Akteure selbst mit Folter davonkommen.

Das ECCHR hatte in den vergangenen Jahren mehrere Schriftsätze beim IStGH eingereicht, in denen es argumentierte, dass Großbritannien es bis heute nicht geschafft hat, die Systematik der Verbrechen im Irak aufzuarbeiten. Das Land versagte komplett, die hochrangigen Verantwortlichen zu ermitteln und vor Gericht zu bringen. Obwohl der IStGH feststellte, dass britische Soldat*innen im Irak Kriegsverbrechen begingen, versäumte auch er es, die Straflosigkeit endlich zu beenden.

El caso

Hunderte Iraker, die während des Irak-Kriegs in britischer Gefangenschaft saßen, haben von Misshandlungen berichtet. Immer wieder wurden Gefangene gequält – mit heftigen Schlägen, Schlaf- und Nahrungsentzug, sogenannten Stresspositionen, sexueller und religiöser Erniedrigung oder auch sexualisierter Gewalt.

In einigen Fällen stimmten Überlebende außergerichtlichen Vergleichen mit dem britischen Verteidigungsministerium zu. Doch bis heute gab es innerhalb Großbritanniens keine Ermittlungen zur Rolle und Verantwortung hochrangiger Militärs bei den Misshandlungen. Weil in Großbritannien eine umfassende Aufklärung der Verbrechen unwahrscheinlich bleibt, hatte das ECCHR den IStGH aufgefordert, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

El marco

Seit 2014 führte die Anklagebehörde des IStGH (Office of the Prosecutor) vorläufige Untersuchungen zu den Kriegsverbrechen britischer Militärs im Irak durch. Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem das ECCHR zusammen mit der Organisation Public Interest Lawyers eine 250-seitige Strafanzeige eingereicht hatte, die die systematische Misshandlung Gefangener durch britische Militärs dokumentiert.

2017 erklärte die Anklagebehörde dann, dass es begründete Hinweise auf Kriegsverbrechen gibt – darunter vorsätzliche Tötung/Mord, Folter, unmenschliche Behandlung, Vergewaltigung und andere Formen sexualisierter Gewalt.

Das ECCHR betonte in einem darauffolgenden Schriftsatz, dass Großbritannien dabei versagt, nationale Ermittlungen zu den Folterfällen einzuleiten. Dennoch stellte die Anklagebehörde des IStGH im Dezember 2020 die Vorermittlungen ein.

Media

Gefangene im Battle Group Hauptquartier, Basra, August 2003 © Foto: Baha Mousa Public Inquiry (Crown copyright protection)
Gefangene im Battle Group Hauptquartier, Basra, August 2003 © Foto: Baha Mousa Public Inquiry (Crown copyright protection)

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Bases

Informieren Sie sich hier über den rechtlichen Hintergrund der IStGH-Einreichungen des ECCHR.

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