Die syrischen Geheimdienste, insbesondere der Militärgeheimdienst, sammeln seit Jahren anlasslos Informationen über politisch unliebsame Personen, Mitglieder der Opposition und Menschenrechtsakvist*innen. Zahlreiche Berichte aus Syrien lassen darauf schließen, dass die Regierung von Präsident Baschar al-Assad die abgefangenen Daten unter anderem dazu nutzt, Kritiker*innen zu identifizieren, festzunehmen, in Verhören unter Druck zu setzen. Damit geht das Spionieren Hand in Hand mit Folter und erpressten Geständnissen.
Zur Überwachung kann – nach Informationen aus Syrien – unter anderem Software von Unternehmen wie der deutschen Utimaco und ihrer französischen und italienischen Partnerfirmen Qosmos SA und Area S.p.A. beigetragen haben. Der Fall führte in Frankreich und Italien zu Verfahren, bisher gibt es jedoch keinerlei transnationale Ermittlungen.
Um diese Lücke zu schließen, reichte das ECCHR gemeinsam mit zwei Syrer*innen im Januar 2018 beim Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe Strafanzeige gegen hochrangige Mitarbeitende des syrischen Militärgeheimdienstes, von Syrian Telecom sowie der deutschen Utimaco ein. Der Vorwurf: Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.