Die acht Beschwerdeführer*innen, eine Gruppe von syrischen, irakischen und afghanischen Geflüchteten hatten im September 2016 mit Unterstützung des ECCHR und von PRO ASYL wegen der Pushbacks Individualbeschwerden gegen Nordmazedonien eingelegt. Sie prüfen nun, Rechtsmittel gegen das Urteil aus Straßburg einzulegen.
In der Beschwerde hatten sie geltend gemacht, dass die nordmazedonischen Beamten und Soldaten vor Ort die menschenverachtenden Umstände, vor denen sie aus Griechenland geflohen waren, ignorierten hatten. Ihnen war auch keine Möglichkeit eingeräumt worden, die Zurückschiebung rechtlich überprüfen zu lassen. Die Betroffenen mussten in das informelle Flüchtlingslager von Idomeni zurückkehren, obwohl dort zur damaligen Zeit weit über 10.000 Menschen ohne staatliche Unterstützung unter erbärmlichen humanitären Bedingungen ausharrten. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Kollektivausweisungen von Individuen ohne die Bewertung der Umstände jedes Einzelfalls (Artikel 4 4. Zusatzprotokoll).