Im Februar 2019 verurteilte das Landgericht Stuttgart Mitarbeitende des Waffenherstellers Heckler & Koch wegen illegaler Lieferung von Sturmgewehren nach Mexiko. Das Landgericht hatte geprüft, ob Heckler & Koch zwischen 2006 und 2009 Gewehre des Typs G36 an die Polizei im Bundesstaat Guerrero lieferte, obwohl die deutschen Behörden den Export nicht genehmigt hatten. Die Richter*innen kamen zu dem Schluss: Die Genehmigung für den Export von mehr als 4200 Sturmgewehren wurden mit bewusst falschen Endverbleibserklärungen erschlichen.
2021 bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil weitgehend. Von Heckler & Koch werden mehr als drei Millionen Euro aus dem illegalen Mexiko-Geschäft eingezogen. Das Gericht argumentierte außerdem: Endverbleibserklärungen sind nicht Teil von Exportgenehmigungen, sondern müssen gesondert betrachtet werden – ein wegweisendes Urteil mit Sprengkraft für die gesamte deutsche Rüstungsexportkontrolle.