Der deutsche Genozid an den Ovaherero und Nama in Namibia (1904-1908) war der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts. Während der gesamten deutschen Kolonialherrschaft wurde die namibische Bevölkerung enteignet, entrechtet und rassistisch unterdrückt. Die deutsche Regierung weigert sich bis heute, Reparationen zu leisten. Immerhin werden die Kolonialverbrechen und ihre Auswirkungen derzeit immer öfter und immer offener diskutiert.
Koloniales Erbe: Deutschland und Namibia
Institut – (Post-)Koloniale Verbrechen – Namibia
Proyecto
Das ECCHR setzt sich für die rechtliche Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen in Namibia ein. Dabei kooperieren wir eng mit Vertreter*innen der namibischen Zivilgesellschaft sowie der Nama, Ovaherero und San.
Im Juni 2021 veröffentlichten die deutsche und die namibische Regierung eine Gemeinsame Erklärung mit Vereinbarungen zur Aufarbeitung des Völkermords in Namibia. Doch bei den mehrjährigen Verhandlungen wurden die Beteiligungsrechte der Betroffenen missachtet, die Zivilgesellschaft ausgeschlossen und die Kolonialverbrechen immer noch nicht rechtlich anerkannt.
Historisch sind Kolonialverbrechen teils bereits aufgearbeitet – rechtlich nicht. Ehemalige Kolonialmächte versuchen allzu oft, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Dies trifft auch auf die deutsche Bundesregierung zu, die in ihrem „Versöhnungsabkommen“ den Völkermord zwar „aus heutiger Perspektive“ anerkennt, aber nicht bereit ist, tatsächliche Reparationen zu leisten.
Nicht nur in Namibia hat der Kolonialismus Wunden hinterlassen: Der systematische Transfer von Reichtum führte in den ehemaligen Kolonien zu sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheit. Die rassistische Gewalt hat Traumata hinterlassen. Auch in Deutschland hat sich der Rassismus, der den Kolonialismus „rechtfertigte“, tief in die Gesellschaft und in das Recht eingeschrieben.
El marco
Zusätzlich zu unserer Stellungnahme zur Gemeinsamen Erklärung zwischen Deutschland und Namibia wandten wir uns an die zuständigen UN-Institutionen. Zusammen mit der Nama Traditional Leaders Association, der Ovahereo Traditional Authority, Botswana Society for Nama, Ovaherero and Ovambanderu sowie Berlin Postkolonial reichten wir im September 2021 einen Alternativbericht beim UN-Menschenrechtsausschuss, dem Vertragsorgan des Zivilpaktes (ICCPR) ein. Damit wollen wir den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, einen neuen Prozess einzuleiten, der internationale Menschenrechtsstandards wie Beteiligungsrechte einhält
Mit internationalen dekolonialen Theoretiker*innen und Künstler*innen machen wir die rechtliche Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus in Namibia immer wieder zum Thema: Bereits 2018 im Symposium Koloniales Erbe/Colonial Repercussions in der Akademie der Künste in Berlin und ein Jahr später in Namibia in Kooperation mit dem Goethe-Institut, der Akademie der Künste und Vertreter*innen von Ovaherero und Nama bei der internationalen Konferenz Namibia: Eine Woche für Gerechtigkeit. Im November 2019 folgte in der Akademie der Künste das Symposium Koloniales Erbe V: Das Beispiel Namibia.
Aus den Zusammenkünften und Diskussionen im Laufe der Veranstaltungsreihe ergeben sich zunehmend Partnerschaften und gemeinsame Initiativen, um Deutschlands rechtliche Verantwortung gezielt einzufordern.
Media
Bases
Mehr zu den Veranstaltungen der Reihe Koloniales Erbe/Colonial Repercussions
documentos (5)
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Stellungnahme: Das „Versöhnungsabkommen“ – Eine vertane Chance (Juni 2021)
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Colonial Repercussions: Namibia
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Alternative Report to Germany's Periodic Report on the Internatinal Covenant on Civil and Political Rights
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Das Irreparable reparieren? Der Umgang mit den langfristigen Folgen des deutschen Kolonialismus in Deutschland und Namibia
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Undermining entrenched structural discrimination: Proposing a recovery based international law response to addressing colonial crime
colaboraciones
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Akademie der Künste (AdK)
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Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
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Goethe-Institut Namibia
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Nama Genocide Technical Committee (NGTC)
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Nama Traditional Leaders Association (NTLA)
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Ovaherero Genocide Foundation (OGF)