Frontex, Europol, EASO: Die EU-Agenturen spielen eine zentrale Rolle im Grenzregime und im Asylsystem der EU. Doch was geschieht, wenn diese Agenturen gegen Menschenrechtsstandards verstoßen? Das Vorgehen des European Asylum Support Office EASO (dt. Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) in den Erstaufnahmelagern für Asylsuchende auf den griechischen Inseln beispielsweise missachtet grundlegende Standards für Asylanhörungen. Außerdem überschreitet EASO seine europarechtlichen Kompetenzen. Das hat das ECCHR im April 2017 in einer Beschwerde an die Europäische Ombudsfrau (Bürgerbeauftragte) dokumentiert und kritisiert.
Dennoch wird EASO nicht zur Rechenschaft gezogen. So lautete im April 2019 die endgültige Antwort der Ombudsfrau auf die ECCHR-Beschwerde. Damit bestätigte sie eine frühere Entscheidung, in der sie zwar ernste Bedenken einräumte, aber dennoch entschied, die Untersuchungen einzustellen.