Elektroschocks, Schläge auf die Fußsohlen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt: Wer solche Folter billigt, kann und muss strafrechtlich verfolgt werden – auch außerhalb seines Landes. So sieht es die UN-Antifolterkonvention vor. Deswegen hat der Folterüberlebende und Exil-Bahrainer Jaafar al-Hasabi im September 2016 bei einem Bezirksgericht in Dublin Strafanzeige gegen den Generalstaatsanwalt von Bahrain, Ali Bin Fadhul al-Buainain, eingereicht.
Das Gericht lehnte es jedoch ab, ein Verfahren zu eröffnen. Die Gardaí, die irische Polizei, aber nahm Ermittlungen zu einer zeitgleich eingereichten Beschwerde auf. Anlass für die Strafanzeige war die Teilnahme Al-Buainains an der jährlichen Konferenz der Internationalen Organisation von Staatsanwälten (International Association of Prosecutors) die im September 2016 in Dublin stattfand.