Am 4. September 2009 bombardierten zwei US-amerikanische Kampfflugzeuge auf Befehl von Bundeswehroberst Georg Klein eine Menschenmenge sowie zwei Tanklastzüge auf einer Sandbank des Kundus-Flusses in Afghanistan. Mehr als 100 Zivilist*innen wurden getötet oder verletzt. Während der Ermittlungen stellten Bundesregierung und Bundeswehr wiederholt die eigenen Interessen vor die Aufklärung und Strafverfolgung der Verantwortlichen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschied im Februar 2021 dennoch, dass Deutschland den Luftangriff trotz Versäumnissen hinreichend ermittelt habe. Im Urteil bekräftigt der EGMR aber auch seine Zuständigkeit, Ermittlungen von möglichen Kriegsverbrechen durch Bundeswehrangehörige bei Auslandseinsätzen überprüfen zu können – eine wichtige Entscheidung zu vergangenen und zukünftigen Militäreinsätzen, auch über Deutschland hinaus.