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Luftangriff bei Kundus – Bundeswehr bleibt ungestraft

Afghanistan – Kundus – Bundeswehr

Am 4. September 2009 bombardierten zwei US-amerikanische Kampfflugzeuge auf Befehl von Bundeswehroberst Georg Klein eine Menschenmenge sowie zwei Tanklastzüge auf einer Sandbank des Kundus-Flusses in Afghanistan. Mehr als 100 Zivilist*innen wurden getötet oder verletzt. Während der Ermittlungen stellten Bundesregierung und Bundeswehr wiederholt die eigenen Interessen vor die Aufklärung und Strafverfolgung der Verantwortlichen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschied im Februar 2021 dennoch, dass Deutschland den Luftangriff trotz Versäumnissen hinreichend ermittelt habe. Im Urteil bekräftigt der EGMR aber auch seine Zuständigkeit, Ermittlungen von möglichen Kriegsverbrechen durch Bundeswehrangehörige bei Auslandseinsätzen überprüfen zu können – eine wichtige Entscheidung zu vergangenen und zukünftigen Militäreinsätzen, auch über Deutschland hinaus.

El caso

Das ECCHR unterstützte den Fall von Abdul Hanan, der bei dem Bombardement seine acht und zwölf Jahre alten Söhne verlor. Im Januar 2016 hatte Hanan eine Individualbeschwerde gegen die Bundesregierung beim EGMR eingereicht. Die Argumentation: Oberst Klein hatte vor dem Angriff nicht ausreichend geprüft, ob und wie viele Zivilist*innen in der Nähe des Tanklastzugs waren. Bundesregierung und Bundeswehr hätten zudem durch die Vertuschung des Luftangriffs und seiner Folgen Klein und andere Verantwortliche schützen wollen.

Dazu kommt, dass Teile der deutschen Untersuchungen des Angriffs als geheim eingestuft wurden und somit nicht öffentlich zugänglich waren. Ermittlungen vor Ort fanden nicht statt, da dort die NATO zuständig war. Diese untersuchte den Vorfall zwar, nicht jedoch mit einem Fokus auf Beweismittelsicherung. So verhinderte die organisierte Unverantwortlichkeit von NATO und Bundeswehr eine umfassende rechtliche Aufarbeitung des Vorfalls. Der Gang nach Straßburg war deshalb nötig, weil die Ermittlungen und Entscheidungen der deutschen Justiz unzureichend waren und dazu führten, dass das Ermittlungsverfahren in Deutschland 2010 voreilig beendet wurde.

El marco

Bis heute sind die Verantwortlichen des Kundus-Bombardements in Deutschland nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. Eine Entschuldigung oder angemessene Entschädigung von offizieller Seite erhielten die Betroffenen nicht. Sie leiden weiterhin an den Folgen des Luftangriffs, der Kinder, Frauen und Männer aus vor allem zwei betroffenen Dörfern aus dem Leben riss.

Das Handeln deutscher Soldat*innen im Ausland muss nicht nur rechtlichen Maßstäben genügen, auch entsprechende Verfahren müssen transparent und rechtstaatlich geführt werden. Dies war bei der Aufarbeitung des Kundus-Luftangriffs nicht der Fall.

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Q & A zur juristischen Grundlage des Kundus-Falls

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