Das Militärgefängnis Saydnaya – Ort jahrzehntelanger Folter, Erniedrigung und Hinrichtungen

Deutsche Justiz muss Haftbefehle gegen Assads Führungsriege erlassen

Syrien – Folter – Saydnaya

Saydnaya, al-Mezzeh, die Aleppo-Abteilung – diese Gefängnisnamen sind für zehntausende Menschen in Syrien schon seit Jahrzehnten Synonyme für systematische Erniedrigung, unvorstellbare Folter und Massenhinrichtungen. Verantwortlich für die Verbrechen sind ranghohe Funktionäre der Regierung von Präsident Baschar al-Assad.

Fall

Im November 2017 hat das ECCHR gemeinsam mit vier Syrern sowie dem Rechtsanwalt Anwar al-Bunni und dem Juristen Mazen Darwish beim Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe eine Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Syrien eingereicht. Die angezeigten Taten – darunter vorsätzliche Tötung, Verfolgung, Folter und Bestrafung ohne ordentliches Gerichtsverfahren – wurden an Gefangenen des Militärgefängnisses Saydnaya im Militärgefängnis selbst, im Militärkrankenhaus Tishreen sowie im militärischen Feldgericht zwischen Dezember 2011 und Juni 2014 begangen.

Die Strafanzeige richtet sich gegen sieben hochrangige Angehörige des syrischen Militärs, darunter Verteidigungsminister Generalleutnant Fahd Jasim al-Furayj und Militärstaatsanwalt Brigadegeneral Mohammed Hassan Kenjo sowie gegen die Leiter der Militärpolizei und des Militärgefängnisses.

Kontext

Die beiden Anzeigen ergänzen die Strafanzeigen und Beweismittel von Folterüberlebenden aus Syrien im März sowie der Gruppe um "Caesar", Ex-Mitarbeiter der syrischen Militärpolizei, im September 2017. Nach Ansicht des ECCHR, Anwar al-Bunni (Syrian Center for Legal Studies and Research, SCLSR) und Mazen Darwish (Syrian Center for Media and Freedom of Expression, SCM) kann Deutschland einen wichtigen Beitrag leisten, um der Straflosigkeit in Syrien ein Ende zu setzen. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe nutzt das Weltrechtsprinzip und ermittelt bereits seit 2011 zu Folter unter Syriens Präsident Baschar al-Assad.

Zitate

Personen

Die Strafanzeige wurde gemeinsam mit sieben Frauen und Männern aus Syrien sowie den syrischen Rechtsanwälten Anwar al-Bunni Syrian Center for Legal Researches & Studies und Mazen Darwish Syrian Center for Media and Freedom of Speech (SCM)  beim Generalbundesanwalt (GBA) eingereicht.

Zeuge 16 (im Folgenden Z 16 genannt) ist Kurde und lebte in Qamischli im Norden Syriens. Er war schon 2011, also vor Ausbruch der Proteste gegen die Regierung Assad, politisch aktiv. Ab 2011 engagierte er sich in der Organisation der Demonstrationen in seiner Region. Im September wurde Z 16 vom Luftwaffengeheimdienst festgenommen. Er verbrachte zunächst einige Wochen in unterschiedlichen Haftanstalten dieses Geheimdiensts, wo er mit verschiedenen Methoden gefoltert wurde. Im Februar 2012 wurde Z 16 ins Militärgefängnis Saydnaya gebracht, wo er bis Mai 2013 in Haft blieb. Dem ECCHR berichtete Z 16 von unmenschlichen Haftbedingungen im Militärgefängnis sowie von systematischen Misshandlungen und Folter. Der Tagesablauf in Saydnaya war strengstens organisiert: Zwischen 3 und 5 Uhr morgens weckten die Wächter die Gefangenen, die sofort ihre Decken zusammenrollen mussten. Dann bekamen sie die einzige Mahlzeit des Tages: wenig und meist verdorbenes Brot, ein Ei, etwas Reis oder Kartoffeln. Das Wasser mussten die Gefangenen aus einem tröpfelnden Wasserhahn sammeln. Ihnen war nur erlaubt den hinteren Bereich der Zelle zu nutzen. Dort mussten sie tagsüber in einer Reihe und mit dem Gesicht zur Wand stehen. Abends gaben die Wächter ein Signal zum Schlafen und die Gefangenen mussten ihre Decken sofort wieder ausrollen. Nach 16 Monaten Haft wurde Z 16 im Mai 2013 aus Saydnaya entlassen. Es gelang ihm Syrien zu verlassen, heute lebt er mit seiner Familie in Deutschland.

Zeuge 19 (im Folgenden Z 19 genannt) diente bei der syrischen Marine. Im November 2011 nahm ihn der Militärgeheimdienst fest, weil er sich an den brutalen Repressalien gegen unbewaffnete Demonstrant_innen nicht beteiligen wollte. Er verbrachte zunächst einen Monat in Haftanstalten (Abteilungen) des Militärgeheimdiensts in Damaskus. Ab Dezember 2011 war er zweieinhalb Jahre in Saydnaya inhaftiert. Gleich nach der Ankunft im Saydnaya-Gefängnis mussten Z 19 und die anderen neuen Gefangenen eine "Welcome Party" genannte Prozedur über sich ergehen lassen, bei der die Wächter die Inhaftierten willkürlich und schwer schlugen. Seine kleine Zelle teilte Z 19 mit mehreren weiteren Gefangenen. Als Toilette diente ein Loch im Boden, als einziges Licht schien eine Lampe im Korridor durch ein Gitter in der Eingangstür. Die Gefangenen trugen ausschließlich Unterhosen und froren, zumal die einzige Decke, die es gab, voller Läuse und anderem Ungeziefer war. Jede Interaktion mit den Gefängnismitarbeiter_innen brachte eine besondere Tortur mit sich, sei es bei der Essensausgabe oder beim Besuch durch Familienangehörige. Bei jeder Gelegenheit schlugen die Wächter zu und erniedrigten die Gefangenen. "Es herrschte Angst und Hilflosigkeit. Viele wünschten sich, zu sterben", sagt Z 19 dem ECCHR. Z 19 wurde im Juni 2014 zusammen mit weiteren 90 Personen aus Saydnaya entlassen. Er konnte Syrien verlassen und lebt in Deutschland, seine Familie musste er zurücklassen.

Zeuge 29 (im Folgenden Z 29 genannt) diente in einem hohen Rang der Militärmarine in Syrien. Im November 2011 wurde er zusammen mit Z19 festgenommen. Auch er verbrachte mehrere Monate in verschiedenen Abteilungen des Militärgeheimdienstes in Damaskus, wo er verhört und misshandelt wurde. Ende Dezember wurde er in das Militärgefängnis Saydnaya gebracht. Auch Z 29 berichtet von strengen Verhaltensregeln: Im Gefängnis galt ein absolutes Stillegebot, die Gefangenen durften weder reden, noch flüstern, noch beten. Bei den Kontrollgängen der Wächter galt absolutes Bewegungsverbot. Schrie ein Gefangener unter Folter, wurde er dafür bestraft. Dabei setzten die Wächter Kabel, Elektroshocks, Gürtel, Rohre, Stöcke und Schuhe ein. Im Juni 2014, nach zweieinhalb Jahren Haft, wurde Z 29 per Amnestie freigelassen. Danach floh er nach Deutschland, wo er seit 2015 lebt. Auch seine Frau und Tochter leben inzwischen hier.

Zeuge 26 (im Folgenden Z 26 genannt) diente vor seiner Verhaftung der syrischen Luftverteidigung. Dem Befehl, mit Gewalt gegen Teilnehmer_innen der Protestdemonstrationen gegen Assad vorzugehen, widersetzte er sich zwar nicht öffentlich, vermied aber, sich daran zu beteiligen. Im November 2011 wurde Z 26 deswegen gemeinsam mit anderen Offizieren vom Luftwaffengeheimdienst festgenommen. Er verbrachte fast drei Jahre in verschiedenen Haftanstalten des Luftwaffengeheimdienstes und wurde im März 2014 für knapp vier Monate ins Militärgefängnis Saydnaya verlegt. In Saydnaya angekommen wurde Z 26 in jenen Teil des Gefängnisses gebracht, in dem sowohl Zivilist_innen als auch Angehörige des syrischen Militärs inhaftiert wurden, die unter Verdacht stehen, mit der Opposition zu sympathisieren. Z 26 teilte sich zunächst mit mehreren Gefangenen eine Einzelhaftzelle, die 1,5 x 1,5 Meter groß war. Es gab eine Toilette und ein Waschbecken, doch durften die Inhaftierten nur mit Erlaubnis Wasser trinken. Es gab kaum zu Essen. Nach einer Woche wurde Z 26 mit anderen in eine Großraumzelle gebracht. In der Mitte stand der Zellenleiter, der ihnen die "Regeln" erklärte: reden verboten, Decken nach dem Aufstehen zusammenlegen und nur auf Befehl ausrollen, Abstand zum Eingang halten. Bestraft wurden die Gefangenen durch die Wächter auch dann, wenn sie keine Regeln gebrochen hatten. Z 26 wurde mehrmals gefoltert. Er berichtete dem ECCHR, dass es verboten war, den Tod von Mitgefangenen zu melden. Lag jemand im Sterben, galt dasselbe. Als Z 26 einmal um Hilfe bat, weil ein Inhaftierter kurz vor dem Tod war, wurden er nicht nur ignoriert – als Strafe ließen die Wächter die Leiche drei Tage lang in der Zelle liegen.

Nach seiner Entlassung im Oktober 2014 verließ Z 26 Syrien und kam nach Deutschland, wo er seit Dezember 2014 mit seiner Familie lebt.

Mazen Darwish ist ein syrischer Menschenrechtsaktivist, Journalist und Präsident des Syrian Center for Media and Freedom of Expression (SCM), das er 2004 in Damaskus gegründet hat. Die Organisation dokumentierte zahlreiche Verletzungen der Presse- und Meinungsfreiheit sowie die Arbeitsbedingungen von Journalist*innen und unterstützte Medienschaffende bei Streitigkeiten mit den Behörden. Eine offizielle Registrierung der Organisation wurde von der Regierung untersagt, dennoch arbeitete sie weiter im Untergrund.

Aufgrund seiner Arbeit wurde Darwish mehrfach verhaftet, unter anderem im April 2008, nachdem er und seine Kolleg*innen über Aufstände in Adra, einer Stadt in der Nähe von Damaskus berichtet haben. Darwish wurde wegen "Diffamierung und Verunglimpfung der staatlichen Autorität" zu zehn Tagen Haft verurteilt. Nach Beginn der friedlichen Massenproteste gegen Präsident Baschar al-Assad im Frühjahr 2011 dokumentierte das SCM unter anderem die Namen von verhafteten, "verschwundenen" und getöteten Aktivist*innen.

2012 ehrte Reporter ohne Grenzen Darwish für seinen Einsatz als Journalist des Jahres. Im Februar 2012 verhaftete der Luftwaffengeheimdienst Darwish zusammen mit seinen Kolleg*innen in den Büroräumen des SCM: "Ich wurde nach meiner Verhaftung in verschiedene geheime Militärgefängnisse gebracht, immer wieder wurde ich von einem in das nächste Foltergefängnis gebracht", sagte Darwish in einem Interview mit DIE ZEIT. Die Zustände in den Folterzentren beschreibt er als "katastrophal". Neben der mangelnden Hygiene und dem Platzmangel beschreibt er die Foltermethoden: Elektroschocks, Aufhängen an den Händen, Schläge und Schlafentzug.

Für die Freilassung der SCM-Mitarbeiter*innen setzten sich jahrelang mehr als 70 Menschenrechtsorganisationen ein. Auch die UN-Vollversammlung und das Europaparlament forderten ihre Freilassung. Im August 2015, nach dreieinhalb Jahren Haft, wurde Darwish unter der Bedingung freigelassen, einen Monat später vor dem Anti-Terror-Gericht in Damaskus erneut zu erscheinen. Am 31. August 2015 entschied das Gericht, dass die Fälle von Darwish und seiner Mitangeklagten unter eine im Jahr 2014 verkündete Amnestie fielen. Außerdem wies der Richter den zentralen Vorwurf der Unterstützung des Terrorismus ausdrücklich ab.

Darwish, der die Methoden und Zustände in syrischen Gefängnissen am eigenen Leib erlebt hatte, sagte gegenüber dem ECCHR: "Folter war kein Einzelfall in den Gefängnissen Assads, vielmehr wurde sie systematisch eingesetzt."

Als ein wichtiger Zeuge der Geschehnisse in Syrien, engagiert sich Darwish weiterhin für die Gerechtigkeit in seinem Land.

Anwar al-Bunni ist ein bekannter syrischer Menschenrechtsanwalt. Er ist einer der Gründer der Human Rights Association Syria (HRAS) und des Zentrums für die Verteidigung von Journalisten und politischen Gefangenen, dem (Syrian Center for Legal Studies and Research, SCLSR).

Als Rechtsanwalt verteidigte Al-Bunni viele Menschenrechtsakvist*innen und Personen, die infolge der Proteste in den Jahren 2000/01 in Damaskus wegen ihrer politischen Position verfolgt und verhaftet wurden. Aufgrund seiner Arbeit wurde Al-Bunni ebenfalls Ziel repressiver Maßnahmen. Er selbst und auch Mitglieder seiner Familie wurden systematisch bedroht, verfolgt und von den Behörden diffamiert. Die Anwaltskammer in Damaskus schloss Al-Bunni mehrmals aus.

Im Mai 2006 wurden Al-Bunni und eine Reihe anderer Menschenrechtsaktivist*innen verhaftet, nachdem sie die sogenannte Beirut-Damaskus-Erklärung unterzeichnet hatten. In der Erklärung riefen 274 libanesische und syrische Intellektuelle zu einer Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf.

In der Untersuchungshaft wurde er mehrfach, unter anderem von den Gefängniswärtern, gefoltert. Nach einem Verfahren, das nicht den internationalen Standards entsprach, wurde Al-Bunni im April 2007 wegen "Verbreitung staatsgefährdender Falschinformationen" zu fünf Jahren Haft verurteilt. Damals war er bereits fast ein Jahr in dem berüchtigten Adra-Gefängnis bei Damaskus. "Es ist ein Wunder, dass ich noch lebe", sagte Al-Bunni dem ECCHR. Er sei nicht mit den anderen politischen Gefangenen, sondern mit den Nichtpolitischen eingesperrt gewesen. Regimetreue Inhaftierte hätten eines Tages versucht, ihn von einem Balkon aus dem zweiten Stock zu stürzen. Er habe diesen Angriff nur durch die Hilfe anderer Mitgefangener überlebt.

Im Mai 2011 wurde Al-Bunni entlassen. Heute lebt er in Berlin. 2008 erhielt er den Front Line Defenders Award für Menschenrechtsverteidiger in Gefahr, im selben Jahr zeichnete ihn der Deutsche Richterbund mit dem Menschenrechtspreis aus. Ende 2018 wurde Al-Bunni mit dem Deutsch-Französischen Menschenrechtspreis geehrt.

Grundlagen

Im Q&A finden Sie juristische Hintergrundinformationen rund um den Fall.

In Syrien herrscht weiterhin absolute Straflosigkeit und auch in absehbarer Zeit ist dort an eine Strafverfolgung von Täter*innen aus den Reihen des Assad-Regimes nicht zu denken.

Die Internationale Strafjustiz bietet seit 2002 durch das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) grundsätzlich die Möglichkeit, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord vor eben dieses Gericht in Den Haag zu bringen. Doch derzeit gibt es kaum Chancen für die Verfolgung der Verbrechen in Syrien durch den IStGH. Denn der Gerichtshof kann nicht tätig werden, zum einem ist Syrien kein Vertragsstaat, zum anderen blockiert Russland eine Verweisung durch den UN-Sicherheitsrat an den IStGH.

Immerhin hat der UN-Menschenrechtsrat eine unabhängige Untersuchungskommission zu Syrien eingerichtet: Die Ermittler*innen sammeln seit mehr als fünf Jahren Beweise gegen alle Kriegsparteien. Sie arbeiten in den Nachbarstaaten Libanon, Jordanien, Irak und der Türkei. Die Informationen der UN-Kommission sind unerlässlich für eine zukünftige juristische Aufarbeitung.

Im Dezember 2016 initiierte die UN-Generalversammlung zusätzlich den „International, Impartial and Independent Mechanism to Assist in the Investigation and Prosecution of those Responsible for the Most Serious Crimes under the International Law Committed in the Syrian Arab Republic since March 2011“, kurz IIIM.

Schwere Verbrechen berühren die internationale Gemeinschaft als Ganzes und dürfen nicht unbestraft bleiben. Deshalb ist es Aufgabe auch der nationalen Gerichtsbarkeiten in Drittstaaten wie Deutschland, die schweren Verbrechen in Syrien zu ermitteln und zur Anklage zu bringen.

In Deutschland ermöglicht das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), das 2002 in Kraft trat, eine Strafverfolgung der Verbrechen in Syrien. Mit dem VStGB wurde das nationale deutsche Strafrecht an die Regelungen des Völkerstrafrechts, insbesondere an das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, angepasst.
Das im VStGB verankerte Weltrechtsprinzip schafft die Voraussetzung der Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen durch die deutsche Strafjustiz. Laut VStGB darf der GBA auch dann ermitteln, wenn diese Verbrechen im Ausland begangen wurden. Das heiß es besteht Strafbarkeit nach deutschem Recht unabhängig davon, wo, von wem und gegen wen sie begangen werden.

Seit 2011 führt der Generalbundesanwalt mehrere personenbezogene Ermittlungen zu in Syrien begangenen Straftaten sowie Strukturermittlungsverfahren, in denen Verbrechenskomplexe in Syrien untersucht werden. Auch die Reihe von Strafanzeigen zu Folter in Syrien, die das ECCHR zusammen mit fast 100 syrischen Folterüberlebenden, Angehörigen, Aktivist*innen und Anwält*innen seit 2017 in Deutschland, Österreich, Schweden und Norwegen einreichte, trugen zu den Ermittlungen bei. Diese Ermittlungen waren Grundlage für das sogenannte Al-Khatib-Verfahren, den ersten Prozess weltweit zu Staatsfolter in Syrien.

Im deutschen Rechtssystem zeigt man mit einer Strafanzeige, technisch gesehen, einen Sachverhalt (eine mutmaßliche Straftat) an. Die Verdächtigen dafür zu ermitteln ist dann Aufgabe der Ermittlungsbehörden.

Die Strafanzeigen, die das ECCHR zusammen mit den Anzeigeerstatter*innen aus Syrien eingereicht hat, betreffen das Verbrechen der systematischen Folter in Haftanstalten der syrischen Geheimdienste und der Militärpolizei. Systematische Folter ist nach dem Völkerstrafgesetzbuch als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu qualifizieren.

Die Anzeigen richten sich gegen zahlreiche namentlich bekannte und weitere unbekannte Mitarbeiter*innen des syrischen Militärgeheimdienstes und der syrischen Regierung, die aller Vermutung nach für die angezeigten Verbrechen die Verantwortung tragen.

Im Fall einer Strafverfolgung in einem Drittstaat ist eine Strafanzeige oft der erste Schritt auf dem Weg zu Ermittlungen. Eine Anzeige soll den GBA auf eine bestimmte Situation oder Tat aufmerksam machen, die aus der Sicht der Anzeigeerstatter*innen einen Straftatbestand erfüllt, sprich ein Verbrechen sein könnte.

Der GBA ermittelt bereits in verschiedenen Strukturverfahren zu Syrien, sammelt Beweise und sichert sie. In personenbezogenen Verfahren geht es jedoch zumeist um Täter*innen niederen Ranges, da diese öfter in Europa angetroffen werden und vor Gericht gestellt werden können. Mit den Strafanzeigen des ECCHR soll der GBA gezielt gegen Personen, die Führungspositionen bei den syrischen Geheimdiensten und der Militärpolizei bekleiden oder bekleideten, ermitteln und beim Bundesgerichtshof internationale Haftbefehle gegen sie erwirken.

Im Mai 2018 war es tatsächlich so weit: Der Bundesgerichtshof (BGH) erließ einen internationalen Haftbefehl gegen Jamil Hassan, der bis Juli 2019 Leiter des syrischen Luftwaffengeheimdiensts war.

Haftbefehle gegen die Verantwortlichen für die systematische Unterdrückung und Folter unter Assad sind ein wichtiges Signal für die Überlebenden, für die Angehörigen der Betroffenen und auch für diejenigen, die immer noch in den Gefängnissen der Assad-Regierung inhaftiert sind.

Die Tatsache, dass der GBA ein personenbezogenes Ermittlungsverfahren gegen einen verantwortlichen syrischen Amtsträger wegen Völkerrechtverbrechen in Syrien einleitete, und der Bundesgerichtshof (BGH) daraufhin einen internationalen Haftbefehl erließ, war ein erster konkreter Schritt, um der Straflosigkeit in Syrien ein Ende zu setzen.

Wie Jamil Hassan halten sich die meisten hochrangigen Verantwortlichen für Folter und andere Menschenrechtsverbrechen unter Assad zwar in Syrien auf, doch wenn ein internationaler Haftbefehl vorliegt und sie das Land verlassen, können sie verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert werden. Die deutsche Justiz ist dann in der Lage, Anklage zu erheben und ein Gerichtsverfahren zu eröffnen. Entsprechend hatte der Bundesgerichtshof im April 2019 einen Haftbefehl gegen den ehemaligen IS-Anhänger Taha al-J. erlassen. Dieser wurde im Mai 2019 in Griechenland festgenommen und aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Bundesanwaltschaft im Oktober 2019 an die Bundesrepublik Deutschland überstellt und hier vor Gericht gebracht.

Dass internationale Haftbefehle gegen hochrangige Politiker*innen oder Militärs durchaus möglich und wirksam sind, lehrt der Fall des chilenischen Diktators Augusto Pinochet. 1998 erließ der spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón einen internationalen Haftbefehl wegen Völkermordes gegen Pinochet. Bei einem Aufenthalt in London verhaftete Scotland Yard den ehemaligen Diktator und der damalige britische Innenminister Jack Straw stimmte der Auslieferung an Spanien zu. Zwar erreichte die chilenische Regierung eine Freilassung aus humanitären Gründen, doch letzten Endes eröffnete die Verhaftung Pinochets die juristische Aufarbeitung der Diktaturverbrechen in Chile.

Als Präsident und Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Arabischen Republik Syrien steht Baschar al-Assad an der Spitze der Pyramide des militärischen Berichts- und Befehlswesens. Er hat die Oberbefehlsmacht über die Handlungen aller Sicherheits- und Militärinstitutionen, d.h. auch der vier syrischen Geheimdienste, des Verteidigungsministeriums und des Nationalen Sicherheitsbüros. Damit trägt Präsident Assad unzweifelhaft die Verantwortung für deren Straftaten.

Als amtierendes Staatsoberhaupt ist Assad vor Strafverfolgung durch nationale Gerichte in Drittstaaten geschützt. In Deutschland steht ihm nach Paragraf 20 Abs. 2 GVG und Art. 25 GG die völkerrechtliche Immunität ratione personae zu. Das bedeutet, dass derzeit kein Strafverfahren gegen ihn geführt werden kann. Dennoch sammelt der GBA im Rahmen des Strukturverfahrens auch Beweise für mögliche Straftaten Assads. Diese Erkenntnisse können genutzt werden, wenn er nicht mehr Präsident ist, oder wenn eines Tages der IStGH oder ein Sondertribunal zum Syrien-Konflikt Anklage gegen Assad erheben.

Primäres Ziel der Strafanzeigen sind weitere personenbezogene Ermittlungsverfahren, in denen die beschriebenen Verbrechen juristisch in Teilhabe der Überlebenden wie der syrischen Gemeinschaft aufgearbeitet werden. Das Al-Khatib-Verfahren stellt als weltweit erstes Verfahren wegen syrischen Staatsfolter einen Meilenstein in der Aufarbeitung der Verbrechen dar.

Das ECCHR setzt darauf, dass den Ermittlungen zu den Strafanzeigen weitere Anklagen gegen hochrangige Täter*innen und weitere (internationale) Haftbefehle folgen. Dies soll nicht zuletzt auch das öffentliche Bewusstsein über die Menschenrechtsverbrechen in Syrien stärken und den Druck auf die internationale Strafjustiz erhöhen.

Unsere Strafanzeigen beruhen auf den Aussagen zahlreicher Frauen und Männer, die in verschiedenen „Abteilungen“ (Haftanstalten) der syrischen Geheimdienste und der Militärpolizei in Damaskus inhaftiert waren. Hinzu kommen die Fotos und Metadaten der Caesar Files Group mit ihrem einzigartigen Wert für mögliche Ermittlungen.

Neben den Aussagen der Betroffenen dienen öffentlich zugängliche Dokumente und Berichte als Quellen für diese Strafanzeige. Viele der Verbrechen in Syrien, darunter auch Folter, sind durch internationale und syrische Menschenrechtsorganisationen sorgfältig und über Jahre dokumentiert worden. In ihrer Gesamtheit beweisen die Aussagen der Überlebenden und Zeug*innen, offizielle Dokumente sowie Bilder von Opfern und Tatorten, dass sich das syrische Regime systematischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen schuldig gemacht hat. Entsprechend hat dies auch das Oberlandesgericht Koblenz im Al-Khatib-Verfahren gesehen. Das Urteil gegen Eyad A. vom Februar 2021 ist inzwischen rechtskräftig.

Um die systematischen und flächendeckenden Menschenrechtsverbrechen in Syrien aufzuarbeiten, müssen weitere rechtliche Interventionen folgen – gegen die Assad-Regierung, gegen transnationale Unternehmen, gegen die Staaten, die in dem Konflikt militärisch intervenieren, und gegen bewaffnete Gruppen wie den IS.

Ohne Gerechtigkeit für die Betroffenen der Verbrechen in Syrien wird es auch keine politische Lösung für den Konflikt geben. Die juristische Aufarbeitung von Menschenrechtsverbrechen ist für jeden Einzelnen unerlässlich. Sie hat aber auch eine nachhaltige Bedeutung für den Aufbau einer rechtstaatlichen und demokratischen Gesellschaft nach einem Ende des Kriegs in Syrien.

Themen für mögliche weitere rechtliche Schritte sind die Lieferung konventioneller Waffen, anderer Rüstungsgüter oder Überwachungstechnologie an die Konfliktparteien sowie die gezielte sexualisierte Gewalt gegen Frauen und der Einsatz von Chemiewaffen in Syrien.

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Generalbundesanwaltschaft

Die Generalbundesanwaltschaft ist Deutschlands oberste Strafverfolgungsbehörde.

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Syrien

Folter, Exekution und und flächendeckende Bombardierungen von Wohngebieten sind nur einige Verbrechen, die im bewaffneten Konflikt in Syrien begangen werden. Das ECCHR arbeitet seit 2012 zu verschiedenen Verbrechen aller Konfliktparteien.

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