Der Fall Bünyamin E.

Drohnen – Pakistan – Deutschland

Gezielte Tötungen von Personen, die des Terrorismus verdächtigt werden, mittels Drohnen haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die USA setzen bewaffnete Drohnen bislang in Afghanistan, Pakistan, im Jemen und Somalia ein. Dabei verstoßen die Angriffe häufig gegen Völkerrecht und Menschenrechte.

Terrorismusverdächtige werden ohne die Möglichkeit, sich gegen die Vorwürfe zu wehren, getötet. Es gibt zahlreiche Hinweise auf Opfer unter der Zivilbevölkerung. Europäische Regierungen unterstützen die USA durch den Austausch von Informationen. Durch den Einsatz von Drohnen werden Rechtsschutzmechanismen und demokratische Kontrolle außer Kraft gesetzt, die Trennung von Militär, Geheimdienst und Polizei aufgehoben, Einzelne rechtlos gestellt und die Art der Kriegsführung verschärft.

Fall

Das ECCHR veröffentlichte 2013 eine gutachterliche Stellungnahme zu der Einstellungs­verfügung des Generalbundesanwalts im Fall des deutschen Drohnenopfers in Pakistan, Bünyamin E.. Die Stellungnahme zeigt Ermittlungsdefizite sowie Rechtsfehler auf und dient dazu, die Hinterbliebenen zu unterstützen, ihre Rechte geltend zu machen.

Das ECCHR steht in Kontakt mit Zeugen und Zeuginnen von Angriffen und hat den UN-Sonderberichterstatter über Menschenrechte in der Terrorismusbekämpfung in der Erstellung seines Berichts über Rechtsstandards für Einsätze von Drohnen unterstützt.

Kontext

Der Drohnenkrieg der USA verletzt oft internationales Recht –  wie etwa strenge Regeln zur Anwendung von Gewalt und zur Selbstverteidigung (ius ad bellum), Prinzipien und Gesetze der Kriegsführung (ius in bello) sowie fundamentale Menschenrechte (das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) –  indem Personen angegriffen werden, deren Status vorher nicht hinreichend geprüft wurde. Das Resultat sind gravierende Verletzungen der Menschenrechte und des internationalen Rechts.

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Definition

UN-Sonderberichterstatter*in

UN-Sonderberichterstatter*innen (special rapporteurs) werden durch ein Mandat der Vereinten Nationen bestimmt und arbeiten ehrenamtlich zu einem Bereich. Die Expertise von Sonderberichterstatter*innen bezieht sich auf ein bestimmtes Thema (z. B. Recht auf Wasser, Folter, Meinungsfreiheit) oder auf eine geographische Region (z. B. Irak, Syrien, Myanmar).

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Einblick

Drohnen

Die Möglichkeit fast weltweit, zu jeder Zeit und an jedem Ort Luftschläge durchführen zu können, ist einer der entscheidenden Aspekte bewaffneter Drohnen. Diese Besonderheit ist so weitgehend, dass sie die Kriegsführung grundlegend und nachhaltig verändert hat. Die USA führen seit Jahren tausende Drohnenangriffe durch. Immer wieder werden dabei unschuldige Menschen in vielen verschiedenen Ländern getötet.

Der Drohnenkrieg der USA verletzt oft internationales Recht – wie etwa strenge Regeln zur Anwendung von Gewalt und zur Selbstverteidigung (ius ad bellum), Prinzipien und Gesetze der Kriegsführung (ius in bello) sowie fundamentale Menschenrechte (das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) – indem Personen angegriffen werden, deren Status vorher nicht hinreichend geprüft wurde. Das Resultat sind gravierende Verletzungen der Menschenrechte und des internationalen Rechts.

Gerichtsverfahren zielen darauf, eine enge und strikte rechtliche Auslegung der anwendbaren Gesetze durchzusetzen und fundamentale (Menschen-)Rechte zu stärken. Dennoch erhalten die USA Unterstützung von einer Reihe europäischer Regierungen, darunter auch Deutschland und Italien. Diese Staaten tauschen nachrichtendienstliche Erkenntnisse aus und gestatten den USA, für ihr Drohnenprogramm auch Militärstützpunkte auf europäischem Boden zu benutzen.

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