Bericht

Make Way for Justice #2

Universal Jurisdiction Annual Review 2016

Andreas Schüller
Bericht
2016

2015 wurde eines der am meisten erwarteten Gerichtsverfahren unserer Zeit eröffnet: Hissène Habré, ehemaliger Diktator des Tschad saß nach 30 Jahren der Straflosigkeit für die Grausamkeiten die er seinem Volk angetan hat, endlich auf der Anklagebank. Dieses historische Gerichtsverfahren hätte ohne das einzigartige juristische Mittel der universellen Jurisdiktion nicht stattfinden können.
 
Dank diesem Prinzip können Staaten, unter bestimmten Voraussetzungen, die Verantwortlichen für Völkerstraftaten strafrechtlich verfolgen – unabhängig davon, wo die Verbrechen begangen wurden und welche Nationalität Opfer und Täter haben.
 
ECCHR, FIBGAR, FIDH und TRIAL nutzen die universelle Jurisdiktion, um Opfer internationaler Verbrechen vor Gericht zu vertreten und gegen Straflosigkeit vorzugehen. In ihrem zweiten Jahresbericht dokumentieren und kommentieren die NGOs die wichtigsten Fälle und Entwicklungen zum Weltrechtsprinzip im Jahr 2015: Make Way For Justice #2
 
40 Fälle in 12 Ländern
 
Der Report zeigt anhand von 40 Fällen aktuelle Entwicklungen bei der universellen Jurisdiktion auf: Die Gräueltaten die Boko Haram 2014 in Nigeria verübte, die Verbrechen die seit 2011 in Syrien begangen werden, die Unterdrückung friedlicher Proteste in Bahrain in 2010 und viele andere.
 
Diese Studie untersucht Verfahren in 12 Ländern – von Schweden bis Chile und von Frankreich bis Senegal– die, dank Nutzung der universellen Jurisdiktion, zu Ermittlungen, Anklagen und auch Urteilen gegen Täter schwerwiegender Verbrechen geführt haben. Auch Rückschläge dokumentiert der Bericht, zum Beispiel die Einstellung mehrerer Ermittlungsverfahren in Spanien.

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