Die Rumsfeld-Folter-Fälle: Strafanzeige gegen Verantwortliche gestellt
Die jeweils zuständigen Anklagebehörden in Karlsruhe und Paris verzichteten jedoch in allen Fällen auf die Aufnahme von Ermittlungen. Dagegen eingelegte Rechtsmittel wurden von den Gerichten verworfen. Die Öffentlichkeit zeigte sich über die Folterungen und Misshandlungen in dem von den USA geführten irakischen Gefängnis Abu Ghraib und in dem US-amerikanischen Militärstützpunkt in Guantánamo Bay auf Kuba tief erschüttert. Doch die Verantwortlichen für diese Straftaten wurden bislang nicht zur Rechenschaft gezogen. Während einige US-Militärs niedrigen Ranges in speziellen Militärgerichtsverfahren für die Folterungen in Abu Ghraib verurteilt wurden, blieben ihre Vorgesetzten ebenso wie hohe Militärs und Regierungspolitiker unbehelligt. Dabei hatten sie die Straftaten direkt und indirekt angeordnet oder - wie im Fall ranghoher Juristen - zu legitimieren versucht.
Die Strafanzeigen richteten sich gegen die Straflosigkeit führender Repräsentanten aus Regierung, Militär und Geheimdiensten. Sie stützten sich auf das in Deutschland und Frankreich verankerte Weltrechtsprinzip („Universelle Jurisdiktion"). Danach ist die Verfolgung schwerster Verbrechen auch in einem Drittstaat möglich, obwohl die Straftaten in anderen Ländern begangen wurden. Da weder im Heimatstaat von Tätern und Opfern noch im Tatortstaat oder durch ein zuständiges internationales Gericht entsprechende Verfahren eingeleitet wurden, können die Ermittlungen zunächst auch von Deutschland oder Frankreich aus geführt werden.
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Strafanzeige 2004 in Deutschland
Am 29. November 2004 reichte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck im Namen des amerikanischen Center for Constitutional Rights (CCR) sowie vier irakischer Opfer in Deutschland Strafanzeige ein. Diese war unter anderem gegen den damaligen US-Verteidigungsminister Donald H. Rumsfeld, den ehemaligen CIA-Direktor George Tenet sowie einige ranghohe Militärs wegen Verstößen gegen die UN-Antifolterkonvention und das deutsche Völkerstrafgesetzbuch gerichtet.
Die Strafanzeige bezog sich auf Gefangenenmisshandlungen in den US-Gefängnissen in Guantánamo Bay, Kuba, und Abu Ghraib, Irak. Grund für die Einlegung der Strafanzeige waren fehlende Ermittlungen aufgrund der Tatvorwürfe durch die USA selbst und eine drohende Straffreiheit der Hauptverantwortlichen. Für schwerste Verbrechen der Kategorie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aber auch für Folter und das Verschwindenlassen von Personen, gibt es aufgrund internationaler Verträge und Rechtsgrundsätze die Möglichkeit, dass Drittländer, die direkt nichts mit den Taten zu tun haben, Ermittlungen aufnehmen und Anklage erheben können. Die Strafanzeige gegen Donald Rumsfeld und andere hochrangige Offizielle sollte dazu dienen, die Gleichheit aller vor dem Gesetz zu gewährleisten und eine Straflosigkeit für schwerste Verbrechen - wie von internationalen Abkommen vorgesehen - zu vermeiden.
Die zuständige Behörde, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, entschied am 10. Februar 2005, keine Ermittlungen aufzunehmen. Sie begründete dies damit, dass ein Ermittlungsverfahren in Deutschland nur eingeleitet werden könne, wenn der zur Aburteilung berufene Staat - etwa der Tatortstaat oder der Heimatstaat der Täter oder Opfer - nicht willens oder nicht in der Lage sei, selbst zu ermitteln. Hiergegen legte Wolfgang Kaleck im Namen der Opfer und einer Reihe von Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen Rechtsmittel ein (Gegenvorstellung und Klageerzwingungsantrag) ein. Das Oberlandesgericht Stuttgart verwarf am 13. September 2005 die Rechtsmittel, in denen gefordert wurde, Ermittlungen gerichtlich anzuordnen oder öffentlich Klage zu erheben.
Strafanzeige 2006 in Deutschland
Am 14. November 2006 wurde eine erweiterte Strafanzeige eingereicht. Diese richtete sich neben Rumsfeld und Tenet gegen weitere hochrangige US-Regierungsmitglieder wie die Regierungsjuristen Gonzales, Haynes, Addington, Yoo und Bybee sowie Angehörige der US-Streitkräfte und enthielt weiteres Beweismaterial. Insbesondere wurde aber darauf verwiesen, dass bis November 2006 immer noch keine Ermittlungsverfahren in den USA oder im Irak eingeleitet worden waren. Unterstützt wurde diese Anzeige durch eine Vielzahl internationaler Anwalts-, Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen sowie einige Gutachten namhafter Rechtsexperten.
Die deutsche Generalbundesanwaltschaft entschied sich wiederum gegen die Aufnahme von Ermittlungen. Sie begründete ihre ablehnende Entscheidung dieses Mal damit, dass ein Aufenthalt der Tatverdächtigen in Deutschland weder bestehe noch zu erwarten sei, was jedoch Voraussetzung sei, um ein Verfahren erfolgreich durchzuführen. Auch gegen diese Entscheidung legte Wolfgang Kaleck Rechtsmittel ein, mit dem Ziel, Ermittlungen gerichtlich anordnen zu lassen, da solche auch in der Abwesenheit der Verdächtigen geführt werden können und die Ermittlungsakten in zukünftigen Verfahren in anderen Ländern beigezogen werden könnten. Am 21. April 2009 wurde der Klageerzwingungsantrag durch Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart als unzulässig verworfen.
Strafanzeige 2007 in Frankreich
Am 25. Oktober 2007 reichte ein französischer Rechtsanwalt im Namen von vier internationalen Menschenrechtsorganisationen (FIDH, LDH, CCR, ECCHR) Strafanzeige gegen Donald Rumsfeld in Frankreich ein. Rumsfeld hielt sich zu diesem Zeitpunkt zu einem Privatbesuch in Frankreich auf. Angezeigt wurden wiederum die Folterungen und Misshandlungen von Gefangenen in den amerikanischen Militärgefängnissen Guantánamo Bay und Abu Ghraib. Die angewandten rechtswidrigen Verhörmethoden wurden in einem von Donald Rumsfeld eigenhändig unterschriebenen Vermerk genehmigt.
Die französischen Behörden wurden jedoch nicht umgehend tätig, sondern lehnten die Festnahme und Aufnahme von Ermittlungen mit Schreiben vom 27. Februar 2008 endgültig ab. Dabei verwiesen sie - unter Missachtung geltenden internationalen Rechts - auf die Immunität Rumsfelds als ehemaligem Verteidigungsminister.
Verfahren in anderen Ländern
Momentan laufen noch Verfahren in Spanien gegen sechs Regierungsjuristen (Addington, Bybee, Feith, Gonzales, Haynes und Yoo) und wegen Misshandlungen von spanischen Staatsangehörigen im Guantánamo Bay Detention Center. Dabei obliegt es nun zum einen einem Ermittlungsrichter und zum anderen einem erstinstanzlichen Gericht, über die Aufnahme von Ermittlungen zu entscheiden. Auch in Argentinien (2005) und Schweden (2007) gab es bereits Strafanzeigen, die jedoch bislang keine Ermittlungen nach sich zogen.
Entwicklungen in den USA
Auf Druck von amerikanischen Bürgerrechtsorganisationen wurden nach und nach immer mehr vormals geheime Regierungsdokumente veröffentlicht, die das ganze Ausmaß der umfassenden Gefangenenmisshandlung immer weiter offenlegen (zu finden unter http://www.aclu.org/accountability/released.html). Eine Untersuchungskommission des Senats befragte zudem eine Reihe von beteiligten Regierungsmitarbeitern zu deren Verhalten und Verantwortung. Dazu wurde ein umfassender Bericht erstellt (zu finden unter http://levin.senate.gov/newsroom/supporting/2008/Detainees.121108.pdf). Das Office of Professional Responsibility des Justizministeriums hat nach jahrelanger Prüfung des Verhörprogramms und der Gefangenenmisshandlung dem Justizminister Eric Holder Jr. einen Bericht vorlegt. Daraufhin nominierte Justizminister Holder einen Sonderermittler. Dieser soll im Rahmen von Vorermittlungen analysieren, ob amerikanische Bundesgesetze im Zusammenhang mit den Vernehmungen von besonderen Gefangenen in Orten außerhalb der Vereinigten Staaten verletzt worden sind. Hierbei stehen insbesondere CIA Mitarbeiter im Fokus, da es vor allem um Verhöre in CIA Geheimgefängnissen geht. Anschließend steht eine Entscheidung über die Aufnahme von Ermittlungen an. Die Vorfälle in Guantánamo Bay und Abu Ghraib, die Gegenstand der beiden Strafanzeigen in Deutschland waren, werden nach wie vor nicht untersucht. Es gibt also bis zum heutigen Tage weder Ermittlungen in den USA, geschweige denn Anklagen gegen die Hauptverantwortlichen des US-Folterprogramms.
Auswirkungen
Die Strafanzeigen in Europa fanden ein großes Echo in der amerikanischen Gesellschaft. Der Druck von verschiedenen Seiten führte dazu, dass das Thema der Misshandlungen von Gefangenen in Guantánamo und Abu Ghraib präsent blieb. Verantwortliche mussten sich wiederholt für ihr Verhalten in der Öffentlichkeit, aber bislang nicht vor Gericht, rechtfertigen. Ebenso sind US-Offizielle bis zum heutigen Tage mit der Thematik beschäftigt und müssen ihre Entscheidungen etwa zur Frage der Aufnahme von Ermittlungen gut begründen. Stück für Stück werden zumindest Vorermittlungen vorangetrieben, obwohl bereits viel Zeit verstrichen ist und wichtige Beweismittel nicht mehr zugänglich sind.
Zudem wurde beim Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Unabhängigkeit von Richtern und Juristen eine Beschwerde eingereicht, die zu einer Rüge der deutschen Justiz durch diesen aufgrund der fehlenden Unabhängigkeit des Generalbundesanwalts führte.
Dokumente
Erste Strafanzeige 2004
Schriftsätze
CCR letter to german prosecutor.pdf (918,4 kB)
GutachtenJulesLobel.pdf (69,4 kB)
Klageerzwingungsverfahren_Rumsfeld 2004.pdf (291,3 kB)
ScottHorton_Expert_Report.pdf (143,9 kB)
Entscheidung_OLG_Stuttgart_Klageerzwingungsverfahren.pdf (202,7 kB)
Schriftsätze
Expertenbericht_Bowring.pdf (97,7 kB)
Falk_Affidavit on UJ.pdf (30,6 kB)
Gutachten_Benjamin_Davis.pdf (126,3 kB)
Gutachten_Bothe_Fischer_Lescano_dt.pdf (148,6 kB)
Gutachten_Jordan_Paust_dt.pdf (142,2 kB)
Klageerzwingungsverfahren_Teil_1.pdf (1,3 MB)
Klageerzwingungsverfahren_Teil_2.pdf (1,4 MB)
Klageerzwingungsverfahren_Teil_3.pdf (1,5 MB)
Klageerzwingungsverfahren_Teil_4.pdf (852,0 kB)
Lobel Affidavit on Sup Responsibility 2006.pdf (122,9 kB)
Strafanzeige_Rumsfeld_ua_2006_vol1.pdf (745,9 kB)
Strafanzeige_Rumsfeld_ua_2006_vol2.pdf (674,8 kB)
Ablehungsentscheidung Generalbundesanwalt.pdf (574,8 kB)
Beschluss OLG Stuttgart_Klageerzwingungsverfahren.pdf (520,3 kB)
Schriftsätze und Entscheidungen