Kritik am Staatenbericht Deutschlands zu Folter
31.
Oktober 2011 Das ECCHR beteiligt sich aktiv am periodischen
Verfahren des UN-Antifolterkomitees. In diesem Verfahren sind die
Mitgliedsstaaten der UN-Antifolterkonvention verpflichtet, alle vier Jahre
einen Bericht über die Umsetzung der Konvention und der Empfehlungen des
Komitees anzufertigen. Zu dem im November 2011 auf der Tagesordnung stehenden deutschen
Staatenbericht hat das ECCHR einen eigenen Alternativbericht vorgelegt.
Hierbei geht es insbesondere um Datenaustausch mit anderen Staaten, der
Festnahmen und Misshandlungen deutscher Staatsbürger im Ausland begünstigt,
ebenso wie Befragungen durch deutsche Beamte in ausländischen Gefängnissen, die
nicht den durch die UN Antifolterkonvention festgelegten Standards entsprechen.
Ein weiteres Thema ist die Beweisverwertung von Informationen aus solchen
Gefängnissen in Deutschland zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.