Kritik am Staatenbericht Deutschlands zu Folter

31. Oktober 2011 Das ECCHR beteiligt sich aktiv am periodischen Verfahren des UN-Antifolterkomitees. In diesem Verfahren sind die Mitgliedsstaaten der UN-Antifolterkonvention verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht über die Umsetzung der Konvention und der Empfehlungen des Komitees anzufertigen. Zu dem im November 2011 auf der Tagesordnung stehenden deutschen Staatenbericht hat das ECCHR einen eigenen Alternativbericht vorgelegt.

Hierbei geht es insbesondere um Datenaustausch mit anderen Staaten, der Festnahmen und Misshandlungen deutscher Staatsbürger im Ausland begünstigt, ebenso wie Befragungen durch deutsche Beamte in ausländischen Gefängnissen, die nicht den durch die UN Antifolterkonvention festgelegten Standards entsprechen. Ein weiteres Thema ist die Beweisverwertung von Informationen aus solchen Gefängnissen in Deutschland zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.