TERRORISMUSBEKÄMPFUNG UND MENSCHENRECHTE

Der hohe Stellenwert der Terrorismusbekämpfung auf der politischen Agenda der letzten Jahre hat viele Regierungen veranlasst, sich über grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien hinwegzusetzen, um Terrorismus zu bekämpfen. Es wurden Anti-Terror-Strategien verfolgt, die in vielen Fällen zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und zu erheblichen Einschränkungen von individueller Freiheit geführt haben. Aushöhlung des Datenschutzes, Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen, Einschränkung von strafprozessualen Rechten, Überkriminalisierung, Geheimgefängnisse, Verschleppungen und Anwendung von Folter stellen nur einige Auswüchse von unverhältnismäßigen und höchst ineffektiven Instrumenten der Terrorismusbekämpfung dar. Die juristische Auseinandersetzung mit dem »Krieg gegen den Terror« ist damit ein Einsatz für die Gültigkeit des Rechts unter allen Umständen und für jedermann. ECCHR macht die im Namen der Terrorismusbekämpfung begangenen Menschenrechtsverletzungen öffentlich und setzt eine Vielzahl unterschiedlicher juristischer Mittel ein, damit sich Personen, Staaten oder Organisationen für ihre Handlungen verantworten müssen und die Opfer angemessen entschädigt werden. Die Arbeit umfasst so vielschichtige Fälle wie die CIA-Entführungsflüge oder die Aufnahme zahlreicher Personen in verschiedene „Terrorismuslisten".