TERRORISMUSBEKÄMPFUNG UND MENSCHENRECHTE
Der hohe Stellenwert der Terrorismusbekämpfung auf
der politischen Agenda der letzten Jahre hat viele Regierungen veranlasst, sich
über grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien hinwegzusetzen, um Terrorismus zu
bekämpfen. Es wurden Anti-Terror-Strategien verfolgt, die in vielen Fällen zu
schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und zu erheblichen Einschränkungen
von individueller Freiheit geführt haben. Aushöhlung des Datenschutzes,
Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen, Einschränkung von strafprozessualen
Rechten, Überkriminalisierung, Geheimgefängnisse, Verschleppungen und Anwendung
von Folter stellen nur einige Auswüchse von unverhältnismäßigen und höchst
ineffektiven Instrumenten der Terrorismusbekämpfung dar. Die juristische
Auseinandersetzung mit dem »Krieg gegen den Terror« ist damit ein Einsatz für
die Gültigkeit des Rechts unter allen Umständen und für jedermann. ECCHR macht
die im Namen der Terrorismusbekämpfung begangenen Menschenrechtsverletzungen
öffentlich und setzt eine Vielzahl unterschiedlicher juristischer Mittel ein,
damit sich Personen, Staaten oder Organisationen für ihre Handlungen
verantworten müssen und die Opfer angemessen entschädigt werden. Die Arbeit
umfasst so vielschichtige Fälle wie die CIA-Entführungsflüge oder die Aufnahme
zahlreicher Personen in verschiedene „Terrorismuslisten".