Fairer Wettbewerb Weltweit! Am Beispiel "LIDL-Klage"
Auf Initiative des European Center for Constitutional and Human
Rights (ECCHR) und der Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes
Campaign, CCC) hat die Verbraucherzentrale Hamburg im April 2010 eine
Klage vor dem Landgericht Heilbronn gegen den deutschen Discounter Lidl
wegen Verstoß gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG)
eingereicht. In dieser Klage wird Lidl vorgeworfen, in irreführender
Weise mit der Einhaltung von Sozial- und Arbeitsstandards in
Zulieferbetrieben in Bangladesch zu werben. Bereits 10 Tage nach
Klageeinreichung lenkte Lidl ein und gab die juristisch bindende
Erklärung ab, die beanstandeten Werbeversprechen bezüglich weltweit
fairer Arbeitsbedingungen künftig zu unterlassen. Zum ersten Mal wurden
unmenschliche Arbeitsbedingungen in Zulieferbetrieben deutscher
Unternehmen vor Gericht gebracht. Im Folgenden sollen die tatsächlichen
und juristischen Hintergründe
der Klage dargestellt und aufgezeigt werden, dass auch Gewerkschaften
eine solche strategische Prozessführung für ihre Arbeit zur Wahrung von
Arbeiterinteressen entlang der Zulieferketten nutzen sollten.
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