Fairer Wettbewerb Weltweit! Am Beispiel "LIDL-Klage"

Auf Initiative des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und der Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign, CCC) hat die Verbraucherzentrale Hamburg im April 2010 eine Klage vor dem Landgericht Heilbronn gegen den deutschen Discounter Lidl wegen Verstoß gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingereicht. In dieser Klage wird Lidl vorgeworfen, in irreführender Weise mit der Einhaltung von Sozial- und Arbeitsstandards in Zulieferbetrieben in Bangladesch zu werben. Bereits 10 Tage nach Klageeinreichung lenkte Lidl ein und gab die juristisch bindende Erklärung ab, die beanstandeten Werbeversprechen bezüglich weltweit fairer Arbeitsbedingungen künftig zu unterlassen. Zum ersten Mal wurden unmenschliche Arbeitsbedingungen in Zulieferbetrieben deutscher Unternehmen vor Gericht gebracht. Im Folgenden sollen die tatsächlichen und juristischen Hintergründe der Klage dargestellt und aufgezeigt werden, dass auch Gewerkschaften eine solche strategische Prozessführung für ihre Arbeit zur Wahrung von Arbeiterinteressen entlang der Zulieferketten nutzen sollten.

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