Leitlinien für Anwältinnen und Anwälte in einem Seminar zu transnationalen Unternehmen und Menschenrechten entwickelt

Vom 11. bis 13. November 2009 fand in Suesca bei Bogotá, Kolumbien, das  internationale Seminar über „Transnationale Unternehmen und Menschenrechte: Verfahrensführung aus der Opferperspektive" statt. Eingeladen hatte das Anwaltskollektiv Colectivo de Abogados José Alvear Restrepo.

Innovativ war die Zusammensetzung der Teilnehmer aus Opfervertretern und -vertreterinnen, Organisationen und Anwältinnen und Anwälten aus fünf indigenen Gemeinden, zehn lateinamerikanischen Ländern sowie aus Europa und Nordamerika, darunter auch Claudia Müller-Hoff vom ECCHR. Gemeinsam erarbeiteten sie einen Katalog praktischer Leitlinien für Anwältinnen und Anwälte.

Die Teilnehmer berichteten von ihren Erfahrungen aus erster Hand mit bekannten Fällen wie dem Bergbauunternehmen Río Blanco Copper S.A. in Peru, dem Fall Chiquita und der Friedensgemeinde von San José de Apartadó in Kolumbien, dem Fall des Pestizids Nemagón in Nicaragua und weiteren Ländern, von den ermordeten Coca-Cola-Arbeitern in Kolumbien und zahlreichen anderen Fällen. Nicht nur notorische Straflosigkeit und die Übermacht der Unternehmen in den Gastländern sind hier zentrale Probleme. Ungeeignete  Gesetzesvorgaben erschweren auch in den Heimatländern der Unternehmen juristische Verfahren. Kritisiert wird weiterhin die Entwicklung einer wirtschaftlichen „Paralleljurisdiktion" auf internationaler Ebene. Dazu zählen Einrichtungen wie das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID). Diese arbeiten auf der Grundlage wirtschaftsrechtlicher Regelungen, integrieren aber nicht das bestehende internationale Normensystem der Menschenrechte.

Schließlich wurde die Zusammenkunft genutzt, damit Betroffene und lokale und internationale Anwältinnen und Anwälte ihre Zusammenarbeit auswerten und über die besonderen Schwierigkeiten beraten konnten, die sich aufgrund der geographischen Entfernung, aber auch wegen sprachlicher und kultureller Unterschiede ergeben. Diese inhaltlich hoch differenzierten Diskussionen mündeten in den Entwurf von Leitlinien für Anwältinnen und Anwälte. Sie sollen helfen, die Zusammenarbeit mit den Mandanten und Opfern interessengerecht zu gestalten und deren gleichberechtigte Teilhabe an der Verfahrensgestaltung zu ermöglichen. Einige der Empfehlungen sind:

Die Zusammenarbeit muss sich primär an den Interessen und Rechten der Betroffenen orientieren und soll von Solidarität,  Vertrauen und gegenseitigem Respekt geprägt sein.

Internationale Anwältinnen und Anwälte sollen immer den direkten und kontinuierlichen Kontakt mit ihren Mandantinnen und Mandanten suchen.

Die Betroffenen müssen über die Verfahrensmöglichkeiten und deren Chancen und Risiken von Anfang an aufgeklärt werden, um an Entscheidungen teilzuhaben zu können; Anwältinnen und Anwälte sollen in verständlicher Sprache Rechenschaft ablegen und die Betroffenen in Entscheidungen über das Verfahren einbeziehen.

Betroffene haben eine wichtige Rolle bei der Ermittlung des Sachverhalts und der Beschaffung von Beweismitteln.

Vergleiche und ähnliches können kontraproduktiv sein, wenn sie die Betroffenen nicht einbeziehen und Wahrheit und Gerechtigkeit zugunsten einer schnellen Lösung opfern. Diese Praxis muss verbessert werden. Es sollten gerichtliche Entscheidungen angestrebt werden sowie integrale Lösungen, die nicht allein auf Geldentschädigung, sondern auf Wiedergutmachung setzen. Rein finanzielle Lösungen können negative soziale Konsequenzen in den betroffenen Gemeinden produzieren.

Verfahren gegen transnationale Unternehmen sollten von politischer Arbeit begleitet werden, um die Öffentlichkeit zu mobilisieren. Wenn transnationale Unternehmen Menschenrechte verletzen, ist dies keine Privatangelegenheit, sondern gehört auf die politische und gesellschaftliche Agenda.

Jede Verfahrensstrategie muss eine Einschätzung ihres Sicherheitsrisikos für Opfer und deren Familien und geeignete Schutzmaßnahmen enthalten.

Das ECCHR wird diese Ergebnisse in der Praxis erproben. Es entwickelt zusammen mit  Betroffenen, lokalen Anwälten und Organisationen Verfahren für beispielhafte Fälle von transnationalen Unternehmen, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Seinen ersten regionalen Schwerpunkt wird das ECCHR auf Lateinamerika legen. Weitere Weltregionen werden folgen.

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