INFORMATIONSABEND ZU ARGENTINISCHEN DIKTATURVERFAHREN
Rechtsanwalt Rodolfo Yanzon aus Buenos Aires am Donnerstag, den 12.11.2009 um 18.00 Uhr zu Gast im ECCHR
Eine gemeinsame Veranstaltung mit der Koalition gegen Straflosigkeit und der deutschen Sektion von Amnesty International
In Argentinien ereignet sich derzeit Beispielloses:
zum zweiten Mal nach den großen Diktaturprozessen 1984/1985 und nach langen
Jahren der Straflosigkeit finden in großem Umfang Strafverfahren gegen
Angehörige der Militärdiktatur (1976-1983) statt. Zur Wiederaufnahme der
Verfahren haben auch die europäischen Strafverfahren gegen die Militärs
beigetragen, u.a. die Arbeit der deutschen Koalition gegen Straflosigkeit (seit
1998), die u.a. zu dem Haftbefehl des Amtsgericht Nürnberg aus dem Jahre 2003
gegen den Ex-Diktator Videla wegen der Ermordung von Elisabeth Käsemann 1977
führte. Nach einem Rückblick auf diese deutschen Verfahren sowie die aktuelle
Arbeit der Koalition gegen
Straflosigkeit und des ECCHR von Wolfgang Kaleck wird Rodolfo Yanzon über die
aktuelle Rechtsprechungspraxis in Argentinien referieren. Dabei wird er
insbesondere auf die Fallkomplexe eingehen, in denen auch deutsche Opfer
betroffen sind, u.a. das ESMA-Verfahren (Betroffene: Adriana Markus, Arin
Delacourt), das Verfahren gegen Rovere (Betroffene: Nora Marx) und die diversen
Verfahren wegen der Ermordung von Elisabeth Käsemann. Schließlich wird Miriam
Saage-Maaß über den aktuellen Stand des argentinischen Verfahrens wegen der
verschwundenen Gewerkschafter von Mercedes-Benz und die Arbeit des ECCHR in diesem
Fall berichten.