EUROPÄISCHES ANWALTSTREFFEN ZUR STRAFVERFOLGUNG INTERNATIONALER VERBRECHEN
ECCHR-WORKSHOP UND BETEILIGUNG AN KONFERENZ IN BRÜSSEL
Im Vorfeld einer Konferenz zum Thema Universelle
Jurisdiktion in Brüssel hat das ECCHR am 9. November 2009 gemeinsam mit der
Fédération Internationale des Ligues des Droits de l'Homme (FIDH) und Redress
einen Workshop zum gleichen Thema organisiert. Nach den ECCHR-Workshops zu
Terrorismuslisten, transnationalen Unternehmen und Menschenrechten sowie zu den
CIA-Entführungsflügen versammelte auch dieser Workshop eine Reihe von
internationalen Experten.
Weltweit tätige Rechtsanwälte und Vertreter zahlreicher Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, das Center for Constitutional Rights, Human Rights Watch sowie die Veranstalter selbst, tauschten wichtige Erfahrungen aus der Praxis aus und diskutierten neue Strategien für Fälle im Zusammenhang mit Universeller Jurisdiktion. Der Workshop trug damit dazu bei, die Akteure, die im Bereich nationaler Strafverfolgung schwerwiegender Verbrechen tätig sind, weiter zu vernetzen und ihre Arbeit zu stärken.
ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck und Andreas Schüller, ECCHR-Legal Analyst im Programm Universelle Justiz, sprachen anschließend auf zwei Podien im Rahmen der Konferenz zur Universellen Jurisdiktion. Die vom 9. bis 11. November dauernde Konferenz, organisiert von Redress und FIDH, stellte die Opfer und Zeugen in Gerichtsverfahren in Drittländern zu schwersten Menschenrechtsverletzungen in den Vordergrund. Wolfgang Kaleck fasste auf dem ersten Podium die bisherigen Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip in Europa zusammen und betonte dabei die Notwendigkeit, auch Verfahren in politisch schwierigen Fällen voranzutreiben, da das Weltrechtsprinzip ansonsten aufgrund eines doppelten Standards zu scheitern drohe (vgl. W. Kaleck: From Pinochet to Rumsfeld, 2009). Andreas Schüller sprach am dritten Tag der Konferenz zu aktuellen Verfahren in Deutschland und Österreich und erwähnte dabei den langwierigen Prozess der Ermittlungen in Deutschland gegen Offizielle der ruandischen Rebellenorganisation Forces Démocratiques de Libération du Rwanda (FDLR) und die politischen Schwierigkeiten rund um die Tanklasterbombardierungen bei Kundus im Fall des Oberst Klein. Außerdem berichtete er vom laufenden Verfahren in Österreich gegen den tschetschenischen Präsidenten Kadyrow.
Die Konferenz brachte weltweit tätige Rechtsanwälte, Nichtregierungsorganisationen und Strafverfolgungsbehörden sowie einzelne Opfer von schwersten Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen zu einem intensiven Erfahrungsaustausch zusammen.
Weltweit tätige Rechtsanwälte und Vertreter zahlreicher Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, das Center for Constitutional Rights, Human Rights Watch sowie die Veranstalter selbst, tauschten wichtige Erfahrungen aus der Praxis aus und diskutierten neue Strategien für Fälle im Zusammenhang mit Universeller Jurisdiktion. Der Workshop trug damit dazu bei, die Akteure, die im Bereich nationaler Strafverfolgung schwerwiegender Verbrechen tätig sind, weiter zu vernetzen und ihre Arbeit zu stärken.
ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck und Andreas Schüller, ECCHR-Legal Analyst im Programm Universelle Justiz, sprachen anschließend auf zwei Podien im Rahmen der Konferenz zur Universellen Jurisdiktion. Die vom 9. bis 11. November dauernde Konferenz, organisiert von Redress und FIDH, stellte die Opfer und Zeugen in Gerichtsverfahren in Drittländern zu schwersten Menschenrechtsverletzungen in den Vordergrund. Wolfgang Kaleck fasste auf dem ersten Podium die bisherigen Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip in Europa zusammen und betonte dabei die Notwendigkeit, auch Verfahren in politisch schwierigen Fällen voranzutreiben, da das Weltrechtsprinzip ansonsten aufgrund eines doppelten Standards zu scheitern drohe (vgl. W. Kaleck: From Pinochet to Rumsfeld, 2009). Andreas Schüller sprach am dritten Tag der Konferenz zu aktuellen Verfahren in Deutschland und Österreich und erwähnte dabei den langwierigen Prozess der Ermittlungen in Deutschland gegen Offizielle der ruandischen Rebellenorganisation Forces Démocratiques de Libération du Rwanda (FDLR) und die politischen Schwierigkeiten rund um die Tanklasterbombardierungen bei Kundus im Fall des Oberst Klein. Außerdem berichtete er vom laufenden Verfahren in Österreich gegen den tschetschenischen Präsidenten Kadyrow.
Die Konferenz brachte weltweit tätige Rechtsanwälte, Nichtregierungsorganisationen und Strafverfolgungsbehörden sowie einzelne Opfer von schwersten Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen zu einem intensiven Erfahrungsaustausch zusammen.