ECCHR-FACHGESPRÄCH: WIRTSCHAFT UND MENSCHENRECHTE IN EINER GLOBALISIERTEN WELT, 2009 (BERLIN, DEUTSCHLAND)
DIE RECHTLICHE VERANTWORTUNG VON UNTERNEHMEN FÜR MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN
In
einer zunehmend globalisierten Welt agieren immer mehr Unternehmen
transnational. Während ihre Marktmacht immer stärker wird, häufen sich
in Produktionsländern die Menschen- und Umweltrechtsverletzungen. Hier
besteht eine Regelungslücke, da nationales Recht vorwiegend auf das
Staatsgebiet beschränkt ist und kein internationaler Regelungsrahmen
existiert. Die nationalen Gesetze vor Ort werden meist unzureichend
durchgesetzt. Daher bestehen zahlreiche offene Fragen, wie diese
Regelungslücken zu schließen sind. Das Fachgespräch soll dazu dienen,
die deutsche Rechtslage zusammen mit juristischen Experten zu klären
und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Zentrale Diskussionsfragen sind:
Welche Instrumente bietet das deutsche Recht?
- Welche Menschen- und Arbeitsrechte / ökologischen Standards dienen als Maßstab?
- Welche Möglichkeiten gibt es, Publikationspflichten für Unternehmen über Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen in ihrer Wertschöpfungskette gesetzlich zu verankern? Was gilt für sonstige Offenlegungspflichten, Herstellungsnachweise oder Offenlegung der Herstellungsorte? Anknüpfungspunkte im BGB, HGB, Wettbewerbsrecht, Verbrauchergesetzen?
- Wie ist die zivilrechtliche Haftung für Verstöße von Tochterunternehmen oder Zulieferern? Was bietet das Recht der unerlaubten Handlung im BGB? Was gibt es im Gesellschafts- /Unternehmensrecht? Was bietet das Arbeitsrecht?
- Welche Möglichkeiten bieten das Straf- und Umweltrecht?
- Welche Rolle spielt das Europarecht?
Insbesondere soll eingegangen werden: auf die Umsetzung der Rechtsvorschriften, die Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher und Verbände sowie auf Klagemöglichkeiten vor deutschen Gerichten für Betroffene in Produktionsländern.
Programm:
09.30 Einführung, Dr. Franziska Humbert, Oxfam
09.45-10.15 Prof. Dr. Carsten Schäfer, Universität Mannheim
Gesellschaftsrechtliche Implikationen bei der Durchsetzung einer menschenrechtskonformen Geschäftspolitik im Konzern
10.30-11.00 Prof. Dr. Peter Derleder, Universität Bremen
Wettbewerbsrechtliche Sanktionierung von Produkten, die unter Verletzung von Menschenrechten produziert wurden
11.00 – 11.30 Pause
11.30 – 12.00 PD Dr. Eva Kocher, Universität Frankfurt
Arbeitsrechtliche Möglichkeiten, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen
12.00-12.30 Dr. Miriam Saage-Maaß, ECCHR
Zivilrechtliche Verfahren in Deutschland gegen Unternehmen, die im Ausland Menschenrechte verletzt haben
12.30-13.00 Olaf Dilling, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Bremen
Was können wir vom deutschen und europäischen Umweltrecht für den Bereich der Menschenrechte lernen?
13.00-14.00 Pause
14.00-16.00 Strategien für die Zukunft, Moderation: Dr. Katharina Spieß, Amnesty International
Brauchen wir neues Recht oder reicht das bestehende Recht aus, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen?
Zentrale Diskussionsfragen sind:
Welche Instrumente bietet das deutsche Recht?
- Welche Menschen- und Arbeitsrechte / ökologischen Standards dienen als Maßstab?
- Welche Möglichkeiten gibt es, Publikationspflichten für Unternehmen über Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen in ihrer Wertschöpfungskette gesetzlich zu verankern? Was gilt für sonstige Offenlegungspflichten, Herstellungsnachweise oder Offenlegung der Herstellungsorte? Anknüpfungspunkte im BGB, HGB, Wettbewerbsrecht, Verbrauchergesetzen?
- Wie ist die zivilrechtliche Haftung für Verstöße von Tochterunternehmen oder Zulieferern? Was bietet das Recht der unerlaubten Handlung im BGB? Was gibt es im Gesellschafts- /Unternehmensrecht? Was bietet das Arbeitsrecht?
- Welche Möglichkeiten bieten das Straf- und Umweltrecht?
- Welche Rolle spielt das Europarecht?
Insbesondere soll eingegangen werden: auf die Umsetzung der Rechtsvorschriften, die Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher und Verbände sowie auf Klagemöglichkeiten vor deutschen Gerichten für Betroffene in Produktionsländern.
Programm:
09.30 Einführung, Dr. Franziska Humbert, Oxfam
09.45-10.15 Prof. Dr. Carsten Schäfer, Universität Mannheim
Gesellschaftsrechtliche Implikationen bei der Durchsetzung einer menschenrechtskonformen Geschäftspolitik im Konzern
10.30-11.00 Prof. Dr. Peter Derleder, Universität Bremen
Wettbewerbsrechtliche Sanktionierung von Produkten, die unter Verletzung von Menschenrechten produziert wurden
11.00 – 11.30 Pause
11.30 – 12.00 PD Dr. Eva Kocher, Universität Frankfurt
Arbeitsrechtliche Möglichkeiten, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen
12.00-12.30 Dr. Miriam Saage-Maaß, ECCHR
Zivilrechtliche Verfahren in Deutschland gegen Unternehmen, die im Ausland Menschenrechte verletzt haben
12.30-13.00 Olaf Dilling, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Bremen
Was können wir vom deutschen und europäischen Umweltrecht für den Bereich der Menschenrechte lernen?
13.00-14.00 Pause
14.00-16.00 Strategien für die Zukunft, Moderation: Dr. Katharina Spieß, Amnesty International
Brauchen wir neues Recht oder reicht das bestehende Recht aus, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen?