Strafverfahren gegen spanischen Richter Garzón
27.
Februar 2012
Der spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón wurde Anfang 2012 von der
spanischen Justiz angeklagt, da er im Oktober 2008 die Zuständigkeit seines
Gerichts für Vorermittlungen zu erzwungenem Verschwindenlassen, Folter und Erschießungen
von 114.266 Personen während des Spanischen Bürgerkrieges und der Diktatur
Francos für den Zeitraum 1936 bis 1951 festgestellt hatte. Ihm wurde
vorgeworfen, damit seine richterlichen Kompetenzen überschritten zu haben.
Garzón hatte sich in seiner Entscheidung auf internationales Recht berufen, das
erzwungene Verschwindenlassen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit
qualifiziert und im Einklang mit internationalem Recht das nationale
Amnestiegesetz für nicht anwendbar erachtet. Garzón ist international als eine
Führungsfigur im Kampf gegen Straflosigkeit bei schweren
Menschenrechtsverletzungen, unter anderem gegen den früheren chilenischen
Diktator Augusto Pinochet, und für seine Bemühungen, die universelle
Jurisdiktion zu stärken, bekannt.
Im Februar 2012 wurde
Garzón von den Vorwürfen freigesprochen. Es bleibt allerdings fraglich, ob die
Rechte der Opfer berücksichtigt und unabhängige Ermittlungen und
Strafverfolgungen der Massenverbrechen eingeleitet werden. ECCHR, als Teil
einer internationalen NGO-Koalition, fordert von Spanien sein Amnestiegesetz
von 1977 zurückzunehmen, da es internationales Recht verletze. Die Koalition
rief darüber hinaus die spanischen Behörden dazu auf, internationalen
Rechtsverpflichtungen nachzukommen und effektive Maßnahmen in der rechtlichen
Aufarbeitung der Fälle erzwungenen Verschwindenlassens, extralegaler Tötungen
und anderer internationaler Verbrechen einzuleiten. In Übereinstimmung mit
völkerrechtlichen Bestimmungen muss Spanien handeln, um Wahrheit und Gerechtigkeit
für die Opfer des Spanischen Bürgerkrieges und der Diktatur Francos zu
gewährleisten. Im Mai 2010 hat das ECCHR gemeinsam mit neun anderen
internationalen Juristen- und Menschenrechtsorganisationen eine Petition bei
den UN eingereicht. Darin kritisieren die Organisationen, wie die spanische
Justiz gegen Richter Baltasar Garzón vorgeht und fordern die UN
Sonderberichterstatter für richterliche Unabhängigkeit, Folter, außer-gerichtliche
Tötungen und den Schutz von Menschenrechten dazu auf, sich in dieser wichtigen
Angelegenheit bei den spanischen Behörden für den Schutz des fundamentalen
Prinzips der richterlichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einzusetzen, was
letztendlich auch geschah (siehe hier
und hier).