Späte Genugtuung: Urteil im Fall Elisabeth Käsemann

14. Juli 2011 Die 4. Strafkammer des Bundesgerichtes in Buenos Aires hat nach mehr als anderthalbjähriger Hauptverhandlung sein Urteil in der Strafsache El Vesubio gefällt. Héctor Humberto Gamen und Ricardo Néstor Martínez wurden wegen des Mordes und Freiheitsberaubung an der Deutschen Elisabeth Käsemann zu lebenslanger beziehungsweise zwanzig Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe verurteilt.

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Prozesseröffnung im Fall Elisabeth Käsemann

Am 26. Februar 2010 wurde vor dem 4. Bundesgericht in Buenos Aires der Prozess wegen Fällen von Folter und Mord im Haftlager „El Vesubio" eröffnet. In diesem Lager war auch die junge Deutsche Elisabeth Käsemann nach ihrer Entführung am 9. März 1977 inhaftiert und gefoltert worden. Am 24. Mai desselben Jahres wurde Elisabeth Käsemann zusammen mit 15 anderen Gefangenen in Monte Grande mit vier Schüssen ermordet.
Interviews mit Wolfgang Kaleck zu den laufenden Prozessen in Argentinien und zum Fall Käsemann finden Sie hier.

Eintreten für die Opfer - Interview mit dem Rechtsanwalt Rodolfo Yanzon

Rodolfo Yanzon ist der langjährige Rechtsanwalt der deutschen Folteropfer und Verschwundenen in Argentinien. Er vertritt darüber hinaus zahlreiche Verletzte in allen großen Diktaturverfahren. Auf Einladung des ECCHR befand er sich im November 2009 in Brüssel und Berlin, wo das vorliegende Interview mit ihm geführt wurde.

Die Bedeutung der Diktaturstrafverfahren für die argentinische Gesellschaft

Die derzeitige strafjustizielle systematische Bearbeitung von Einzelfällen und die Ermittlung von Komplexen von einzelnen Haftlagern und Armeeeinheiten durch die argentinische Strafjustiz weist eine neue Qualität auf. Denn unter Einbeziehung von Zeugen, Angehörigen, Menschenrechtsorganisationen und Experten und unter Nutzung von Zwangsmitteln, die nur der Strafprozess bereithält, konnten sowohl über das Ausmaß und die Verbreitung der Verbrechen als auch über die Details einzelner Taten neue Erkenntnisse gewonnen werden.

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Die psychologische Bedeutung der Prozesse

Im Menschenrechtssekretariat des argentinischen Justizministerium leitet Fabiana Rousseaux ein Projekt, das sich mit den bis heute andauernden Folgen der Militärdiktatur auseinandersetzt. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Unterstützung für Folteropfer und ihre Familien. Diese werden psychologisch betreut und bei ihren Aussagen bei Gericht begleitet. Das Projekt will die flächendeckende medizinische Versorgung der von Folter Betroffenen durch den argentinischen Staat durchsetzen.

Das Versagen des Auswärtigen Amtes

In zahlreichen fundierten Beiträgen wird das damalige Verhalten des Auswärtigen Amtes und anderer deutscher Akteure im Falle von Elisabeth Käsemann und der anderen deutschen Verschwundenen sowie die politische Haltung der Bundesregierung und insbesondere die Außenhandelspolitik mit Argentinien stark kritisiert.

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Die verschwundenen Arbeiter von Mercedes Benz

In dem Verfahren wegen des geheimen Haftlagers Campo de Mayo werden auffallend viele Fälle von Opfern mit gewerkschaftlichem Hintergrund verhandelt. Einer der Nebenkläger und insgesamt 130 Zeugen ist Héctor Ratto, ein ehemaliger Gewerkschaftsaktivist bei Mercedes-Benz in González Catán. Innerhalb des Mercedes-Werkes gab es einen starken unabhängigen Betriebsrat, der sich für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen einsetzte. Ratto wurde selber im August 1977 entführt und gefoltert und wurde dabei Augenzeuge illegaler Gefangennahmen und Verschleppungen einiger seiner Kollegen, die teilweise unter Beteiligung von Managern des Unternehmens geschahen.

Späte Genugtuung

Kommentar von Prof. Kai Ambos, Universität Göttingen, der Anfang der 2000er Jahre beim Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg an mehreren Gutachten zu den deutschen Verfahren gegen argentinische Militärs mitwirkte.

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Interview mit Herta Däubler-Gmelin über Argentinien und das internationale Strafrecht

Herta Däubler-Gmelin - Rechtsanwältin, Dr. jur, Prof. h.c. (FU Berlin) im Gespräch über die Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen damals und heute. Von 1972 bis 2009 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages, zuletzt von 2005 bis 2009 Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. In ihrer Amtszeit als Bundesjustizministerin (1998-2002) wurde das Völkerstrafgesetzbuch verabschiedet.