Colonia Dignidad: Strafverfahren gegen Hartmut Hopp

20. Februar 2012 Im August 2011 hat das ECCHR begonnen zum Komplex Colonia Dignidad juristisch zu arbeiten. Vorrangiges Ziel ist es, durch juristische Schritte in Deutschland die Aufarbeitung der Pinochet-Diktatur in Chile zu unterstützen. Am 24. August 2011 hat es deshalb eine Strafanzeige gegen Hartmut Hopp bei der Staatsanwaltschaft Krefeld eingereicht. Diese eröffnete am 31. August 2011 ein förmliches Ermittlungsverfahren unter Berufung auf die Anzeige.
 
ECCHR-Kooperationsanwältin Petra Schlagenhauf hat am 6. Oktober 2011 für drei Mandanten zwei weitere Strafanzeigen eingereicht. Zum einen für die Eheleute M., die jahrelang bis 2003 in der Colonia Dignidad mit Psycho-pharmaka misshandelt wurden und mittlerweile wieder in Deutschland leben, zum anderen für Andrés Rekas, dessen Schwester in der Colonia Dignidad im Mai 1976 verschwunden gelassen wurde. (Der Fall wurde bereits im Bericht der chilenischen Untersuchungskommission Rettig im Jahr 1991 aufge-nommen. Ein erstinstanzliches Urteil erging im Januar 2012 in Chile und endete mit Verurteilungen der chilenischen Täter und zweier Gehilfen aus der Führung der Colonia Dignidad. Das Verfahren gegen Hartmut Hopp wurde aufgrund seiner Flucht nach Deutschland ausgesetzt).

Das ECCHR hat begleitend ein Dossier über Hartmut Hopp veröffentlicht, dass dessen Rolle in der Colonia Dignidad näher beschreibt und Hinweise auf seine strafrechtliche Verantwortlichkeit als Mittäter oder mittelbarer Täter ausführt. Am 14. Februar 2012 musste Hartmut Hopp erstmals als Beschuldigter vor der Staatsanwaltschaft Krefeld aussagen.
 
Die 1961 von dem Deutschen Paul Schäfer gegründete Colonia Dignidad, heute Villa Baviera, war bis vor kurzem ein auslandsdeutsches, festungsartig ausgebautes Siedlungsareal in Chile. In der Colonia Dignidad, in der noch immer ca. 280 Menschen leben sollen, wurden jahrzehntelang schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen. Gegner des Pinochet-Regimes (1973-1990) verschwanden dort, wurden gefoltert und ermordet. Deutsche und chilenische Kinder wurden systematisch jahrzehntelang sexuell missbraucht. Hartmut Hopp gilt als Teil der Führungsriege um Paul Schäfer und als Vertreter der Colonia Dignidad in äußeren Angelegenheiten.

Mit dem Krefelder Ermittlungsverfahren gegen Hartmut Hopp besteht für viele Opfer die Hoffnung, dass es nach über 25 Jahren halbherziger Ermittlungen in Deutschland durch die Staatsanwaltschaft Bonn nun zu einer ernsthaften Aufklärung und Verfolgung zahlreicher schwerster Verbrechen in der Colonia Dignidad kommt. Dabei muss auch die Rolle deutscher Außenpolitik in diesem Gesamtkomplex zur Sprache kommen.
 
Ermittlungsansätze gibt es selbst in Deutschland genug. Im Jahr 1988 wurde gegen Hartmut Hopp bei der Staatsanwaltschaft Bonn ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Darin wurden zahlreiche Zeugen gehört und im Jahr 2005 durch einen chilenischen Nebenklagevertreter eine Vielzahl von Unterlagen aus dem dortigen Verfahren eingereicht. Hinzu kommt, dass einige der Geschädigten der Colonia Dignidad in Deutschland leben und konkret zum Fall Hopp aussagen könnten. Gleiches gilt für Historiker und Anwälte, die sich seit Jahren mit der Colonia Dignidad beschäftigen und die chilenischen Akten teilweise auch kennen.
 
In Chile wurde Hartmut Hopp am 11. Januar 2011 wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Minderjährigen in den Jahren 1993 bis 1997 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Tag verurteilt. Eine 90tägige Strafe wegen Verstoßes gegen das Waffenkontrollgesetz hat er bereits verbüßt. Gerade im jetzigen Moment, in dem Chile die Jahre der Pinochet-Diktatur aufarbeitet und Strafverfahren stattfinden, ist die deutsche Justiz gefordert, ihren Teil bezüglich der justiziellen Aufarbeitung der Colonia Dignidad beizutragen.