Colonia Dignidad: Strafverfahren gegen Hartmut Hopp
20. Februar 2012 Im
August 2011 hat das ECCHR begonnen zum Komplex Colonia Dignidad juristisch zu
arbeiten. Vorrangiges Ziel ist es, durch juristische Schritte in Deutschland
die Aufarbeitung der Pinochet-Diktatur in Chile zu unterstützen. Am 24. August
2011 hat es deshalb eine Strafanzeige gegen Hartmut Hopp bei der
Staatsanwaltschaft Krefeld eingereicht. Diese eröffnete am 31. August 2011 ein
förmliches Ermittlungsverfahren unter Berufung auf die Anzeige.
ECCHR-Kooperationsanwältin
Petra Schlagenhauf hat am 6. Oktober 2011 für drei Mandanten zwei weitere Strafanzeigen
eingereicht. Zum einen für die Eheleute M., die jahrelang bis 2003 in der
Colonia Dignidad mit Psycho-pharmaka misshandelt wurden und mittlerweile wieder
in Deutschland leben, zum anderen für Andrés Rekas, dessen Schwester in der
Colonia Dignidad im Mai 1976 verschwunden gelassen wurde. (Der Fall wurde bereits
im Bericht der chilenischen Untersuchungskommission Rettig im Jahr 1991
aufge-nommen. Ein erstinstanzliches Urteil erging im Januar 2012 in Chile und
endete mit Verurteilungen der chilenischen Täter und zweier Gehilfen aus der
Führung der Colonia Dignidad. Das Verfahren gegen Hartmut Hopp wurde aufgrund
seiner Flucht nach Deutschland ausgesetzt).
Das ECCHR hat begleitend ein Dossier über Hartmut Hopp veröffentlicht, dass dessen Rolle in der Colonia Dignidad näher beschreibt und Hinweise auf seine strafrechtliche Verantwortlichkeit als Mittäter oder mittelbarer Täter ausführt. Am 14. Februar 2012 musste Hartmut Hopp erstmals als Beschuldigter vor der Staatsanwaltschaft Krefeld aussagen.
Die 1961 von dem Deutschen Paul
Schäfer gegründete Colonia Dignidad, heute Villa Baviera, war bis vor kurzem
ein auslandsdeutsches, festungsartig ausgebautes Siedlungsareal in Chile. In
der Colonia Dignidad, in der noch immer ca. 280 Menschen leben sollen, wurden
jahrzehntelang schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen. Gegner des
Pinochet-Regimes (1973-1990) verschwanden dort, wurden gefoltert und ermordet.
Deutsche und chilenische Kinder wurden systematisch jahrzehntelang sexuell
missbraucht. Hartmut Hopp gilt als Teil der Führungsriege um Paul Schäfer und
als Vertreter der Colonia Dignidad in äußeren Angelegenheiten.
Mit dem Krefelder Ermittlungsverfahren gegen Hartmut Hopp besteht für viele Opfer die Hoffnung, dass es nach über 25 Jahren halbherziger Ermittlungen in Deutschland durch die Staatsanwaltschaft Bonn nun zu einer ernsthaften Aufklärung und Verfolgung zahlreicher schwerster Verbrechen in der Colonia Dignidad kommt. Dabei muss auch die Rolle deutscher Außenpolitik in diesem Gesamtkomplex zur Sprache kommen.
Ermittlungsansätze gibt es selbst in
Deutschland genug. Im Jahr 1988 wurde gegen Hartmut Hopp bei der
Staatsanwaltschaft Bonn ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Darin wurden
zahlreiche Zeugen gehört und im Jahr 2005 durch einen chilenischen
Nebenklagevertreter eine Vielzahl von Unterlagen aus dem dortigen Verfahren eingereicht.
Hinzu kommt, dass einige der Geschädigten der Colonia Dignidad in Deutschland
leben und konkret zum Fall Hopp aussagen könnten. Gleiches gilt für Historiker
und Anwälte, die sich seit Jahren mit der Colonia Dignidad beschäftigen und die
chilenischen Akten teilweise auch kennen.
In Chile wurde Hartmut Hopp am 11. Januar 2011 wegen Beihilfe zum
sexuellen Missbrauch von Minderjährigen in den Jahren 1993 bis 1997 zu einer
Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Tag verurteilt. Eine 90tägige Strafe
wegen Verstoßes gegen das Waffenkontrollgesetz hat er bereits verbüßt. Gerade
im jetzigen Moment, in dem Chile die Jahre der Pinochet-Diktatur aufarbeitet
und Strafverfahren stattfinden, ist die deutsche Justiz gefordert, ihren Teil
bezüglich der justiziellen Aufarbeitung der Colonia Dignidad beizutragen.