Arbeitsbedingungen in der globalen Zulieferkette – Wie weit reicht die Verantwortung deutscher Unternehmen?

Studie für die Friedrich-Ebert-Stiftung, November 2011

Von Dr. Miriam Saage-Maaß

Miriam Saage-Maaß, Programmdirektorin für Wirtschaft und Menschenrechte beim ECCHR, hat eine Studie für die Friedrich-Ebert-Stiftung erarbeitet, in der der Umfang der juristischen Verantwortung von Unternehmen für Arbeits-bedingungen in ausländischen Tochterunternehmen und Zulieferbetrieben untersucht wird. Die Studie fokussiert sich dabei auf zivilrechtliche Entschädigungsansprüche, die vor deutschen Gerichten durchgesetzt werden können. Miriam Saage-Maaß kommt zu dem Ergebnis, dass Arbeiterinnen und Arbeiter aufgrund der Verletzung von Arbeits- und Menschenrechten im Ausland grundsätzlich gegen deutsche Mutterunternehmen vor deutschen Gerichten klagen können.

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Kämpfe um soziale Rechte. Können strategische Gerichtsverfahren gegen transnationale Unternehmen einen Beitrag leisten?

Infobrief EU & International der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Ausgabe 5, Dezember 2010

VON DR. MIRIAM SAAGE-MAAß UND WOLFGANG KALECK

In den gegenwärtigen Diskussionen um globale soziale Gerechtigkeit spielt das Recht noch keine zentrale Rolle: In der Problemanalyse stehen politikwissenschaftliche und wirtschaftswissenschaftliche Ansätze im Vordergrund, auch werden politische Forderungen nach Reformen und alternativen Wirtschaftsmodellen formuliert. Dabei können durch den strategischen Einsatz von Rechtsmitteln juristische Verfahren genutzt werden, um soziale, ökonomische oder sonstige Missstände aufzuzeigen und um Herrschaftsverhältnisse in Frage zu stellen. Anhand eines konkreten Falles wird beschrieben, wie mit Hilfe des deutschen Wettbewerbsrechts der Versuch unternommen wurde, unmenschliche Arbeitsbedingungen in Südostasien und westliches Konsumverhalten in Frage zu stellen.

Tarnen und Täuschen - Die deutschen Strafverfolgungsbehörden und der Fall des Luftangriffs bei Kundus

Kritische Justiz, Heft 3, 2010

VON WOLFGANG KALECK, ANDREAS SCHÜLLER UND DOMINIK STEIGER

Wenn deutsche Gerichte sich nach 1945 mit Kriegsverbrechen zu beschäftigen hatten, ging es bis weit in die neunziger Jahre hinein allein um die juristische Aufarbeitung des Zweiten Weltkriegs. Seit dem Völkermord an der bosnischen Bevölkerung mussten sich deutsche Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zunehmend mit derartigen Verbrechen auseinandersetzen, auch wenn weder Täter noch Opfer Deutsche waren. Seit dem deutschen Afghanistaneinsatz und insbesondere seit dem Bombardement von Kundus am 04. September 2009 müssen sich nunmehr sowohl die Strafverfolgungsbehörden als auch die Bundesregierung mit der möglichen Strafbarkeit deutscher Soldaten, [...], und auch mit Schadensersatzforderungen der Opfer juristisch beschäftigen. Eine vorläufige Bestandsaufnahme fällt ernüchternd aus.

Fundamental standards of humanity - still a useful attempt or an expired concept?

The International Journal of Human Rights, August 2010

VON ANDREAS SCHÜLLER

The Fundamental Standards of Humanity were developed in the 1980s to ensure the protection of individuals in situations where international humanitarian law was not applicable, but derogation of human rights was still possible. To date, there is no binding document that has been adopted that is applicable in situations of internal disturbances and tensions. This article examines whether such a binding document is necessary at all, because developments in international law, especially international criminal law, international humanitarian law, as well as human rights law could have narrowed or closed this gap. Therein, a few provisions are scrutinised as to their applicability in all circumstances.

Corporate Accountability for Human Rights Violations Amounting to International Crimes

Oxford Journal of International Crimina Justice, July 2010

VON DR. MIRIAM SAAGE-MAAß UND WOLFGANG KALECK

The article provides an overview of the development of case law concerning corporate accountability for international crimes since the Nuremberg Trials. The authors take into account a wide variety of both criminal and civil law cases, directed either against individual corporate officers or companies as such.

Litigating extraordinary Renditions

Interrights Bulletin, Spring 2010

VON WOLFGANG KALECK UND ANDREAS SCHÜLLER

In the aftermath of the 11 September 2001 attacks the CIA extraordinary rendition programme accelerated and included dozens of states all over the world. Fundamental international standards have been violated. Many individuals have been seriously harmed. Judicial scrutiny of the extraordinary rendition programme commenced in 2003 and is far from approaching the end or even a first respite.

Geschäft ist Geschäft? Zur Haftung von Unternehmen wegen der Förderung staatlicher Menschenrechtsverletzungen

Kritische Justiz, 01/2010

VON DR. MIRIAM SAAGE-MAAß

Miriam Saage-Maaß, Programmdirektorin für Wirtschaft und Menschenrechte beim ECCHR, hat das Urteil des Southern District Court of New York  vom April 2009 und dessen Hintergründe besprochen.
Das Urteil von April 2009 ist die jüngste Entscheidung im so genannten Apartheid-Entschädigungsverfahren. Das Gericht hat in diesem Urteil die Klagen der Apartheidopfer grundsätzlich für zulässig erklärt und lediglich die Klagen gegen die Bank- und Kreditinstitute abgewiesen. Bedeutend an diesem Urteil ist, dass es eine Differenzierung zwischen unternehmerischem Handeln, das eine zivilrechtliche Haftung auslöst, und solchem, das keine Haftung auslöst, vornimmt.

From Pinochet to Rumsfeld

Michigan Journal for International Law, Spring 2009

VON WOLFGANG KALECK

Wolfgang Kaleck zeigt in dieser essayistischen Abhandlung der europäischen Rechtspraxis, dass die Universelle Jurisdiktion nicht länger geleugnet werden kann, sondern vielmehr einen letzten Ausweg gegen Straflosigkeit darstellt. Er zeigt überblicksartig einige der wichtigsten Erfahrungen der Universellen Jurisdiktion in Europa, diskutiert deren Problematik und etwaige Hindernisse und eröffnet schließlich alternative, sowie komplementäre Mechanismen für ein probates Vorgehen gegen Straflosigkeit. Universelle Jurisdiktion sollte dabei als ein gelegentlich über- aber dennoch in ihrer Wichtigkeit nicht unterschätzes Werkzeug betrachtet werden, welches neben anderen lokalen, regionalen und internationalen Rechtsmitteln Anwendung finden muss und damit einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen Straflosigkeit und zum Schutz der Menschenrechte leistet.

Der Kampf um Transnationale Gerechtigkeit

Kritische Justiz, 03/2008

VON WOLFGANG KALECK

Die Menschenrechtsbewegung hat ihr Repertoire und ihre Aktionsspielräume maßgeblich erweitert. Ob man diese Entwicklung »Globalisierung von unten« oder »Transnationalisierung des Rechts« nennt oder ob man nur das Eingreifen weiterer transnationaler Akteure konstatiert, das Phänomen erscheint bereits vertraut. Es ist aber relativ jung, auf wenige Staaten und Themen beschränkt und für alle staatlichen sowie nicht-staatlichen Beteiligten in der Praxis noch ungewohnt.

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"Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um..." - Zum Einsatz privater Sicherheits- und Militärfirmen in bewaffneten Konflikten

Humanitäres Völkerrecht - Informationsschriften / Journal of International Law of Peace and Armed Conflict, 03/2007

VON MIRIAM SAAGE-MAAß UND SEBASTIAN WEBER

Mit dem vorliegenden Aufsatz nehmen die Verfasser Stellung zur Diskussion über den Einsatz privater Sicherheits- und Militärunternehmen in bewaffneten Konflikten. Im Gegensatz zu anderen Stimmen aus der Literatur wird dafür plädiert, den Status der Mitarbeiter dieser Unternehmen in bewaffneten Konflikten anhand der durch Vertrag festgelegten Aufgaben zu bestimmen. Für den Fall, dass  kombattante Aufgaben durch anerkannte Völkerrechtssubjekte übertragen werden, sollen auch private Dienstleister unabhängig von einer formalen Eingliederung in die Streitkräfte als Kombattanten anzusehen sein.