ECCHR kritisiert Entwurf der UN von Leitprinzipien für Unternehmen und schlägt wesentliche Änderungen vor

27.1.2011 Selten zuvor bat sich die Gelegenheit für die Schaffung von weltweiten Normen zur Stärkung der Menschenrechte in Bezug auf unternehmerisches Handeln. Dieses Jahr wird der UN Sonderbeauftragte für Unternehmen und Menschenrechte, John Ruggie, dem Rat für Menschen-rechte der Vereinten Nationen "Guiding Principles" für Menschenrechte im Unternehmenskontext zur Abstimmung vorlegen. Sein Entwurf dieser Leitprinzipien soll, so Ruggie, als Bestandsaufnahme geltenden Völkerrechts zu verstehen sein und sowohl Staaten als auch Unternehmen bei der Beachtung ihrer menschenrechtlichen Pflichten und Verantwortung als Richtschnur dienen. Das ECCHR kritisiert den Entwurf in seinem Positionspapier deutlich.

Das weltweite Problem der Verwicklung von Unternehmen in Menschen-rechtsverletzungen verdient einen holistischen Lösungsansatz. Die Pflichten aller involvierten Staaten müssen aktiviert werden. Straf- und zivilrechtliche Verantwortung sowohl von Geschäftsführern als auch von Unternehmen selbst müssen zum Ausdruck kommen. Betroffene bedürfen eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes, und die Umsetzung der Leitlinien darf Regierungen und Unternehmen nicht unbeobachtet überlassen werden. Leitlinien sollten sich auch dem zugrunde liegenden Spannungsfeld zwischen Menschenrechten und anderen legitimen Zielen der Wirtschafts- und Entwicklungspolitik widmen.

Der Entwurf des Sonderbeauftragten wird diesen Kriterien nicht gerecht. Die Verantwortung der Heimatstaaten der Unternehmen spielt in dem Entwurf keine Rolle und wird nur vage dargestellt Damit wird der andauernden Untätigkeit der Staaten des globalen Nordens Vorschub geleistet. An keiner Stelle bezieht sich der Entwurf auf die Verantwortung von Geschäftsführern, weder im Völkerrecht noch im nationalen Recht, und weder unter straf- noch unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten. Völkerrechtliche Unternehmens-pflichten lehnt der Entwurf sogar ausdrücklich ab und blockiert dadurch die fortschreitende Entwicklung des Völkerrechts durch Wissenschaftler und Gerichte, insbesondere Zivilgerichte in den Vereinigten Staaten. Stattdessen betont der Entwurf die Verantwortung der Staaten des globalen Südens, die aus historischen und strukturellen Gründen zum Schutz ihrer Bevölkerung vor Menschenrechtsverletzungen durch übermächtige transnationale Unternehmen oft schlecht gewappnet sind. Auch stellt der Entwurf relativ detaillierte Anforderungen an die Sorgfalt, die Unternehmen walten lassen "sollten" (nicht "müssen").

Es ist bezeichnend, dass zahlreiche Unternehmen und Wirtschaftsverbände den Entwurf bereits als "Meilenstein" gepriesen haben. Tatsächlich wird durch die Entwicklung weiterer Normen, die sich in der Praxis als kaum dienlich entpuppen dürften, die Verwirklichung von Menschenrechten verzögert und behindert. Das ECCHR zeigt deswegen in seinem Positionspapier die Mängel des Entwurfs auf und schlägt konkrete Verbesserungen vor.

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