Argentinische Diktaturverfahren: Deutsche "Koalition gegen Straflosigkeit" stellt Strafanzeigen

Während der Militärdiktatur in Argentinien verschwanden mindestens 100 Personen mit deutschem Pass oder deutscher Herkunft. Die Koalition gegen Straflosigkeit, ein Zusammenschluss kirchlicher Organisationen, Solidaritätsgruppen, Menschenrechts- sowie Juristenorganisationen, dem auch das ECCHR angehört, ist seit 1998 maßgeblich daran beteiligt, deutschen und deutschstämmigen Opfern vor deutschen Strafverfolgungsbehörden zu ihrem Recht zu verhelfen. Der Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Wolfgang Kaleck, einer der Rechtsanwälte und Sprecher der Koalition, beobachtete zuletzt die in Argentinien wieder aufgenommenen Prozesse. Das ECCHR unterstützt diese Verfahren mit juristischen Stellungnahmen.

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Entschädigungsklage gegen Daimler Chrysler wegen argentinischer Menschenrechtsverbrechen wurde in den USA angenommen

19. Mai 2011 Am 18. Mai entschied ein US-Berufungsgericht (United States Court of Appeal for the Ninth Circuit in Pasadena), dass die Gerichte in San Francisco für die Klage von Angehörigen verschwundener Gewerkschafter aus Argentinien gegen die Daimler Chrysler AG zuständig sind. Das Unternehmen muss sich nun auf einen Prozess wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit insbesondere Verschwindenlassen und Mord in mehreren Fällen vorbereiten.

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Rechtsgutachten im Verfahren gegen das argentinische Zuckerunternehmen Ledesma eingereicht

5. April 2011 Im Ermittlungsverfahren gegen das größte argentinische Zuckerunternehmen Ledesma S.A.A.I. hat das ECCHR am 5. April 2011 vor dem Bundesgericht Nr. 2 von Jujuy in Nord-Argentinien ein Rechtsgutachten eingereicht. Darin wird auf die Verpflichtung des argentinischen Staates hingewiesen, Menschenrechtsverletzungen privatwirtschaftlicher Akteure während der Militärdiktatur ermitteln und strafverfolgen zu lassen.

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Argentinisches Gericht folgt internationaler Rechtsprechung zu sexualisierter Gewalt

23. März 2011 In seinem Urteil zu Folter und anderen Verbrechen in den Geheimgefängnissen Club Atlético, Banco und Olimpo vom 23. März berücksichtigt der Strafgerichtshof Nr. 2 in Buenos Aires (Tribunal Oral Federal N. 2 Buenos Aires) die Begehung sexualisierter Gewalt.

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Hintergrund: Diktaturopfer Marianela Galli berichtet über ihr Familienschicksal

Am 28. Mai 2010 sagte Marianela Galli, Menschenrechtsaktivistin der Organisation H.I.J.O.S. und Klägerin am ESMA-Tribunal, vor den argentinischen Bundesgerichten in Buenos Aires über die Verschleppung ihrer Familie im Jahre 1977 aus. Die deutschstämmige Marianela ist das einzige Familienmitglied, das die Verschleppung überlebt hat. Ihre Geschichte erzählt Sie in einem ECCHR-Video, das sie sich unter "Weiterlesen" oder unter unseren Argentinien-Videos anschauen können.

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Prozessbeginn im Fall "Automotores Orletti"

Am 3. Juni 2010 begann vor dem Bundesgerichtshof (TOF) N.1 der Stadt Buenos Aires der Prozess gegen die Verbrechen, die im geheimen Gefangenenlager „Automotores Orletti", einer Enklave der Operation Condor, begangen wurden. Fünf frühere Mitglieder der Armee und des Geheimdienstes werden des illegalen Freiheitsentzugs, der Folter und des Mordes in 65 Fällen angeklagt. Laut Gerichtskalender wurde die Anklageschrift bis zum 17. Juni vorgetragen. Im Anschluss werden die Angeklagten aussagen. Die Aussagen der Opfer und Zeugen werden ab dem 8. Juli angehört.

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Ehemaliger argentinischer Präsident zu 25 Jahren Haft verurteilt

Nach monatelangen Verhandlungen und über hundert Zeugenaussagen, wurde Reynaldo Benito Bignone, argentinischer Präsident während der letzten Phase der Militärdiktatur (1982-1983), am 20. April 2010 zu 25 Jahren Haft verurteilt. Bignone war wegen Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Folterzentrum Campo de Mayo angeklagt. Der Bundesgerichtshof von San Martin in Argentinien hat außerdem fünf weitere Anführer der Militärdiktatur zu Haftstrafen verurteilt. Das ECCHR hat bereits zuvor über die Prozesse berichtet.

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Neues Gutachten über finanzielle Unterstützung der Diktatur durch Bankinstitute

Die argentinische Militärjunta hat während ihrer Herrschaft (1976-1983) die finanzielle Unterstützung internationaler Banken gesucht und gefunden. Damit haben die Banken das Regime und seine repressive Politik gestützt. Menschenrechtsorganisationen haben in einem Fall vor dem argentinischen Bundeszivilgerichtshof Nr. 7 der Stadt Buenos Aires ein Rechtsgutachten eingereicht. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass internationale Banken durch ihre Kreditvergabe an die Militärjunta einen substanziellen Beitrag zu Menschenrechtsverbrechen geleistet haben. ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck  sprach auf der Konferenz „Financing Gross Human Rights Violations: International Banks, Complicity and the case of Argentina", über die Beteiligung ziviler und ökonomischer Akteure an den Diktaturverbrechen.

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Deutscher Haftbefehl gegen Ex-Diktator Videla

Das Amtsgericht Nürnberg hat am 15. Dezember 2009 einen weiteren Haftbefehl gegen den ehemaligen Chef der 1976 bis 1983 in Argentinien regierenden Militärjunta, Jorge Rafael Videla, wegen Beteiligung an der Ermordung des deutschen Staatsbürgers Rolf Stawowiok erlassen. Die Strafanzeige wurde von Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck im Auftrag der Koalition gegen Straflosigkeit im Mai 2001 gestellt. Im Januar 2010 wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Abwesenheit des Beschuldigten vorläufig eingestellt.

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Laufende Prozesse in Argentinien: Campo de Mayo

Bei Campo de Mayo handelt es sich um ein militärisches Areal 30 km außerhalb von Buenos Aires, das zwischen 1976 und 1980 in vier verschiedene geheime Gefängnis- und Folterzentren unterteilt war: El Campito, La Casita, La Prisión Militar de Encausados und El Hospital Militar. Das Areal war unter der Kontrolle und dem Befehl der Heeresleitung des militärischen Instituts ("Comando de Institutos Militares"), das zu dieser Zeit von den vier Generälen Santiago Omar Riveros, José Montes, Cristino Nicolaides und Reynaldo Bignone geleitet wurde.

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Laufende Prozesse in Argentinien: Primer Cuerpo del Ejèrcito

Der Fall des Ersten Heereskorps ("Primer Cuerpo del Ejército" - Aktenzeichen 14.216/2003) betrifft Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter, Mord, Freiheitsberaubung und Menschenraub, die zwischen 1976 und 1983 von Mitgliedern dieses Korps in der Stadt und Provinz Buenos Aires sowie der Provinz La Pampa in Argentinien verübt wurden.

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Laufende Prozesse in Argentinien: ESMA

In dem Großverfahren ("mega causa" - Fall 14.217/203)  stehen Verbrechen, die im Gefängnis- und Folterzentrum in der Escuela Mecánica de la Armada (E.S.M.A.) zwischen dem 24. März 1976 und dem 10. Dezember 1983 begangen wurden, zur Anklage. Die mündliche Hauptverhandlung läuft seit dem 11. Dezember 2009 vor dem Bundesgericht Nr.5 (Tribunal Oral Federal nº5) in Buenos Aires.

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Videos über Diktaturverfahren

Ab De­zem­ber 2009 be­o­b­ach­tet das EC­CHR die zur Zeit lau­fen­den Haupt­ver­hand­lun­gen vor ar­gen­ti­ni­schen Bun­des­ge­rich­ten ge­gen ehe­ma­li­ge Mi­li­tärs we­gen der Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen wäh­rend der Mi­li­tär­dik­ta­tur (1976 bis 1983). Rechts­an­walt Wolf­gang Ka­leck, Ge­ne­ral­se­k­re­tär des EC­CHR, Sp­re­cher so­wie ei­ner der An­wäl­te der 1998 ge­grün­de­ten deut­schen „Koa­li­ti­on ge­gen Straf­lo­sig­keit. Wahr­heit und Ge­rech­tig­keit für die deut­schen Ver­schwun­de­nen in Ar­gen­ti­ni­en" be­rich­tet ge­mein­sam mit der Ber­li­ner Fil­me­ma­che­rin Alex­an­d­ra Weltz aus Bu­e­nos Ai­res.

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Argentinien-Dokumente: Fallbeschreibungen, Strafanzeigen, Interviews

Hier finden Sie zahlreiche juristische Schriftsätze und Entscheidungen, Fallbeschreibungen, eine Presseschau sowie weiterführende Links.

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