Schadet Menschenrechtsklage deutschen Wirtschaftsinteressen?

In einem Kommentar setzt sich das ECCHR mit der ablehnenden Haltung der Bundesregierung zu den Entschädigungsklagen südafrikanischer Apartheidopfer gegen Unternehmen wie Daimler Benz wegen der Unterstützung des Apartheidregimes und dessen Menschenrechtsverbrechen auseinander. Die Programmdirektorin Miriam Saage-Maaß kommt zu dem Schluss, dass die Haltung der Bundesregierung weder aus rechtlichen noch aus politischen Gründen überzeugen kann: Die Klagen der Apartheidopfer in den USA verletzen weder die Gerichtshoheit Deutschlands, noch wäre Deutschland ein geeignetes alternatives Forum für diese Klagen. Auch die Interessen des internationalen Handels werden nicht beeinträchtigt.

Entschädigungsklage gegen Daimler und Rheinmetall

Gemeinsam mit der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA), der Koordination Südliches Afrika (KOSA) und Medico International hat das ECCHR am 29. Januar 2010 ein Fachgespräch im Bundestag für die Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe organisiert. In diesem Fachgespräch ging es um eine in den USA anhängige Entschädigungsklage von Apartheid-Opfern gegen Daimler, Rheinmetall und drei weiteren Unternehmen sowie um die Haltung der Bundesregierung, die die Klage offen ablehnt. Das ECCHR hat die Klagen der Apartheid-Opfer durch einen Amicus Curiae Brief zur Bedeutung der juristischen Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen unterstützt.

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Wirtschaftliche Unterstützung des Apartheid-Regimes: Geschäft ist Geschäft?

Das ECCHR unterstützt gemeinsam mit dem Center for Constitutional Rights (CCR), der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA), der Koordination Südliches Afrika (KOSA) und Medico International Entschädigungsklagen, die Opfer des südafrikanischen Apartheidregimes gegen insgesamt acht deutsche, europäische und US-amerikanische Unternehmen und Banken in den USA eingereicht haben. In Zusammenarbeit mit dem New Yorker Center for Constitutional Rights hat das ECCHR ein Gutachten, einen so genannten Amicus Curiae Brief, zur Bedeutung der juristischen Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen verfasst. Dieses Gutachten wurde am 30.11.2009 beim zuständigen US-amerikanischen Gericht, dem Southern District of New York, eingereicht.

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Business as usual? Hintergründe zum jüngsten Urteil vom April 2009

Miriam Saage-Maaß, Programmdirektorin für Wirtschaft und Menschenrechte beim ECCHR, hat das Urteil des Southern District Court of New York  vom April 2009 und dessen Hintergründe besprochen. Das Urteil von April 2009 ist die jüngste Entscheidung im so genannten Apartheid-Entschädigungsverfahren. Das Gericht hat in diesem Urteil die Klagen der Apartheidopfer grundsätzlich für zulässig erklärt und lediglich die Klagen gegen die Bank- und Kreditinstitute abgewiesen. Bedeutend an diesem Urteil ist, dass es eine Differenzierung zwischen unternehmerischem Handeln, das eine zivilrechtliche Haftung auslöst, und solchem, das keine Haftung auslöst, vornimmt.