Schadet Menschenrechtsklage deutschen Wirtschaftsinteressen?
In einem Kommentar setzt sich das ECCHR mit der
ablehnenden Haltung der Bundesregierung zu den Entschädigungsklagen
südafrikanischer Apartheidopfer gegen Unternehmen wie Daimler Benz wegen der
Unterstützung des Apartheidregimes und dessen Menschenrechtsverbrechen
auseinander. Die Programmdirektorin Miriam Saage-Maaß kommt zu dem Schluss,
dass die Haltung der Bundesregierung weder aus rechtlichen noch aus politischen
Gründen überzeugen kann: Die Klagen der Apartheidopfer in den USA verletzen
weder die Gerichtshoheit Deutschlands, noch wäre Deutschland ein geeignetes
alternatives Forum für diese Klagen. Auch die Interessen des internationalen
Handels werden nicht beeinträchtigt.
Entschädigungsklage gegen Daimler und Rheinmetall
Wirtschaftliche Unterstützung des Apartheid-Regimes: Geschäft ist Geschäft?
Business as usual? Hintergründe zum jüngsten Urteil vom April 2009
Miriam Saage-Maaß, Programmdirektorin für Wirtschaft und
Menschenrechte beim ECCHR, hat das Urteil des Southern District Court of New
York vom April 2009 und dessen
Hintergründe besprochen. Das Urteil von April 2009 ist die jüngste Entscheidung im so
genannten Apartheid-Entschädigungsverfahren. Das Gericht hat in diesem Urteil die
Klagen der Apartheidopfer grundsätzlich für zulässig erklärt und lediglich die
Klagen gegen die Bank- und Kreditinstitute abgewiesen. Bedeutend an diesem
Urteil ist, dass es eine Differenzierung zwischen unternehmerischem Handeln,
das eine zivilrechtliche Haftung auslöst, und solchem, das keine Haftung auslöst,
vornimmt.